Federführend ist das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung in Russland. Der Gesetzesentwurf soll auf der Internetseite des Ministeriums noch zur öffentlichen Diskussion gestellt werden.
Eintrag ins russische KMU-Register
Um sich für den Erhalt von Förderprogrammen zu qualifizieren, müssen auch ausländische KMU den russischen Regeln genügen. In Russland gilt ein Unternehmen unter folgenden Kriterien als Kleinunternehmen:
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Mit und bis zu 100 Mitarbeiter
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Maximaler Umsatz von RUB 800 Millionen (entspricht ca. 13,3 Mio. CHF)
Als mittelständisches Unternehmen gilt:
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Zwischen 101 und 250 Mitarbeiter
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Maximaler Umsatz von RUB 2 Milliarden (entspricht ca. 33,2 Mio. CHF)
Auch die Muttergesellschaft in der Schweiz unterliegt diesen Regeln und darf dementsprechend nicht mehr als 250 Mitarbeitende im Heimatland beschäftigen.
Auswirkungen bei Billigung des Gesetzesentwurfs
Sollte der Gesetzesentwurf angenommen werden, können Schweizer KMU beispielsweise am Staatsprogramm «Wirtschaftliche Entwicklung und innovative Wirtschaft» teilhaben. Ebenso ist es möglich, über die «Förderale Körperschaft für die KMU-Förderung» günstige Kredite, Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und steuerliche Vergünstigungen zu erhalten.
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