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Kantonale Industrie- und Handelskammern

Die Nähe zu den exportierenden KMU in allen Kantonen und Regionen der Schweiz ist ein Erfolgsfaktor für eine umfassende Exportförderung.

Kantonale Industrie- und Handelskammern

Die kantonalen Industrie- und Handelskammern sind der strategische Regionalisierungspartner von Switzerland Global Enterprise (S-GE). Über die vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit den IHK stellt S-GE sicher, dass seine Internationalisierungsdienstleistungen mit den Leistungsangeboten der Kammern abgestimmt und in allen Regionen der Schweiz bekannt gemacht werden und verfügbar sind. Der vereinbarten Aufgabenteilung entsprechend werden Anfragen von KMU, die bei S-GE und den Kammern eingehen, innerhalb des Netzwerks an die zuständigen Stellen weitergeleitet. So wird wertvolles Know-how gebündelt und für exportorientierte KMU erschlossen.

In den Räumlichkeiten der Industrie- und Handelskammer beider Basel unterhält S-GE seit 2016 eine regionale Präsenz.

Dienstleistungen rund um Legalisation und Carnet ATA durch die Handelskammern

Weltweit nehmen die Handelskammern eine neutrale Vertrauens- und Vermittlerrolle zwischen den Zollbehörden und der Privatwirtschaft ein.

Ursprungsnachweis
Die Handelskammern sind berechtigt, den nicht-präferenziellen Ursprung von Produkten für den Export nachzuweisen. Dieser wird grundsätzlich angewendet, insbesondere wenn die Schweiz kein bilaterales oder multilaterales Wirtschaftsabkommen unterzeichnet hat, das Folgendes vorsieht:

  • Präferenzzölle,
  • eine Vereinfachung des Verfahrens für den Export und
  • eine enge Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden.

Präferenziellen Ursprungs hingegen sind Waren, die in Länder exportiert werden, die präferenzielle Wirtschaftsabkommen mit unserem Land geschlossen haben. 
Die Experten der Handelskammer helfen Ihnen, die nötigen Dokumente vorzubereiten und auszufüllen. Je nach Ihren Bedürfnissen und Kenntnissen können Sie verschiedene Grund- oder Aufbauschulungen im Bereich Export und internationaler Handel belegen.

Carnet ATA
Das Carnet ATA (vorübergehende Einfuhr/Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, das anstelle von nationalen Zolldokumenten, die normalerweise für den vorübergehenden Import und Export von Waren sowie für den Transit benötigt werden, genutzt werden kann. Dieser «Pass für Waren» ermöglicht den vorübergehenden Export, insbesondere für Warenmuster, Waren für Messen, Berufsausrüstungen, Autos oder Pferde.

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen rund um das Thema Export finden Sie auf der Webseite der Handelskammer Ihres Kantons:

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