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Erleichterung der Fintech-Regulierungen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in Aussicht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 die Vernehmlassung zu Änderungen des Bankengesetzes und der Bankenverordnung im Bereich Fintech eröffnet. Mit der Revision sollen Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Mai 2017.

Vogelperspektive vom Paradeplatz.
Die Schweiz möchte die Fintech-Regulierungen erleichtern.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Bankengesetz (BankG) und in der Bankenverordnung (BankV) zielen darauf ab, Fintech-Unternehmen und andere Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, entsprechend ihrem Risikopotenzial angemessen zu regulieren. Vorgeschlagen wird eine Deregulierung mit drei sich ergänzenden Elementen:

  • Zum einen soll die in der BankV enthaltene Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken (Art. 5 Abs. 3 Bst. c BankV) explizit für eine Abwicklung innert 60 Tage gelten (anstatt, wie gemäss der bisherigen Praxis, nur für Abwicklungen innert sieben Tagen). Für Effektenhändler soll indessen weiterhin massgebend sein, dass das geplante Hauptgeschäft organisiert bzw. unmittelbar absehbar ist. Die Änderung bedarf einer Anpassung der BankV.

  • Weiter soll ein Innovationsraum geschaffen werden: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken soll nicht als gewerbsmässig gelten und damit bewilligungsfrei möglich sein. Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei Publikumseinlagen von über 1 Million Franken eine Bewilligung beantragen müssen. Auch diese Änderung bedarf einer Anpassung der BankV.

  • Schliesslich sollen für Unternehmen, die Publikumseinlagen bis maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen ohne das Aktivgeschäft zu betreiben, im Vergleich zur heutigen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Dies bedingt eine Änderung des BankG. Im Rahmen von später zu erlassenden Ausführungsvorschriften zu regeln wären verringerte Anforderungen insbesondere in den Bereichen Mindestkapital, Eigenmittel und Liquidität.

Ein dynamisches Fintech-System kann wesentlich zur Qualität des Schweizer Finanzplatzes beitragen und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Bundesrat am 2. November 2016 für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen. Die Erleichterungen sollen Markteintrittshürden für Anbieter im Fintech-Bereich verringern und die Rechtssicherheit für die Branche insgesamt erhöhen.

Aufgrund der rasch voranschreitenden Digitalisierung im Finanzsektor insbesondere im Bereich Blockchain ist davon auszugehen, dass sich Geschäftsmodelle entwickeln werden, die heute noch nicht absehbar sind. Der Bundesrat wird diese Entwicklungen auch in Zukunft eng mitverfolgen und bei Bedarf rasch die notwendigen regulatorischen Anpassungen vorschlagen.

Quelle: Medienmitteilung des Schweizer Bundesrat

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