Das Freihandelsabkommen zwischen Georgien und den EFTA-Staaten umfasst unter anderem die Streichung oder Reduktion von Zöllen im Handelsverkehr, Ursprungsregeln, sanitäre und phytosanitäre Bestimmungen, den Abbau technischer Handelshemmnisse sowie Vereinbarungen über den Investitionsschutz, den Schutz des geistigen Eigentums, den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen und den Handel mit Dienstleistungen.
Mit dem Freihandelsabkommen, das vor Inkrafttreten noch von den einzelnen Vertragsstaaten ratifiziert werden muss, hoffen die Schweiz und Georgien ihren bisher bescheidenen bilateralen Handel (2015: CHF 39 Mio.) über die Jahre merklich ausbauen zu können. Derzeit exportiert die Schweiz nach Georgien vor allem pharmazeutische Produkte (52%), Uhrmacherwaren (11%) und optische und medizinische Instrumente (7%). In umgekehrter Richtung verkehren vor allem Textilien und Kleidung.