Chile: Zollverfahren

Chile verfügt über Zollverfahren, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes im Aussenhandel zu verbessern und Verbraucher und die Umwelt zu schützen. Die wichtigsten Regelungen für Schweizer Unternehmen werden Ihnen in der folgenden Übersicht erläutert. Das Dokument steht auch als PDF-Download  zur Verfügung.

Allgemein

Allgemein

Die Zollabfertigung in Chile läuft in vielen Fällen relativ prompt ab. Sofern die Dokumentation vollständig ist, dauert sie in der Regel 48 Stunden für Luftfracht und 36 Stunden für Seefracht.

Chile wendet auf Importe im Allgemeinen einen MFN-Zollsatz (Most Favoured Nation) von 6 % an. Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen Chile und EFTA-Ländern gilt für die Schweiz jedoch bei den meisten Produkten kein MFN-Zollsatz. S-GE stellt Ihnen konkrete Informationen zu Zollsätzen auf der Grundlage der Zollnummer/des HS-Codes zur Verfügung.

Für einige landwirtschaftliche Produkte gibt es ein System auf Basis von Preisspannen. Importeure zahlen beim Grenzübergang eine MwSt. in Höhe von 19 % auf der Grundlage des CIF-Werts (Cost, Insurance and Freight Value) zuzüglich Gebühren.

Allen gewerblichen Importen müssen folgende Begleitdokumente beiliegen:

  • Original Bill of Lading oder AWB, Frachtbrief oder Luftfrachtbrief, mit dem der Besitzanspruch des Empfängers im Hinblick auf das Produkt zertifiziert wird.
  • Original-Handelsrechnung, mit der der Verkauf der Waren und ihr Wert belegt werden (es ist wichtig, dass die Rechnung die Klausel «Incoterms» enthält).
  • Eidesstattliche Erklärung des Importeurs zum Preis der Waren; Formular wird vom Zollagenten bereitgestellt.
  • Auftragsnachweis durch Vermerk auf dem Fracht- oder Luftfrachtbrief.

Wenn es um den Import von Lebensmittelprodukten (für den menschlichen Verzehr oder Tierfutter) oder Kosmetik geht, muss der Lieferant eine Gesundheitsbescheinigung mitsenden, die von den Gesundheitsbehörden des Landes ausgestellt wurde, in dem die Waren produziert wurden (siehe Kapitel «Verbot bestimmter Produkte»).

Die Überprüfung der in der Erklärung enthaltenen Informationen und die physische Inspektion der importierten Waren basiert auf dem Prinzip des vernünftigen Zweifels.

Insgesamt verantwortlich für die Verwaltung der Importverfahren und die Einziehung aller Steuern im Bereich des Aussenhandels (z. B. Mehrwertsteuer) ist der National Customs Service.

Auf der Website des chilenischen National Customs Service (www.aduana.cl) finden Sie Handelsstatistiken, Informationen zu Importverfahren, internationale Wirtschaftsabkommen und Informationen für Reisende und Immigranten.

Zollagent

Der Zollagent

Um die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, verlangen die chilenischen Zollbestimmungen die Beauftragung eines qualifizierten und registrierten Zollagenten («Agente de aduana») für alle gewerblichen Importe über 3’000 US-Dollar. Der Zollagent wickelt alle nötigen Verfahren, Prozesse und Vorgänge ab, um einen zügigen Grenzübertritt zu gewährleisten. Eine umfassende Liste aller registrierten Zollagenten einschliesslich Kontaktdaten finden Sie auf der Website des chilenischen National Customs Service (Aduana) www.aduana.cl (auf Englisch und Spanisch).

Auf Wunsch des Kunden oder des Frachtunternehmens kann aber auch schon bei Importen unter 3’000 US-Dollar die Abwicklung von einem Zollagenten übernommen werden, vor allem wenn es um Produkte geht, die zur Zollabfertigung zusätzliche Gesundheitsvisa benötigen.

Die Tarife für die Dienstleistungen eines Zollagenten sind nicht festgelegt, sondern müssen von Fall zu Fall verhandelt werden. Dabei werden übliche Kriterien wie die Art der importierten Waren (z. B. Chemikalien, Lebensmittel oder Medikamente, die eine Gesundheitszulassung erfordern), Versandvolumen, interner Unterstützungsbedarf usw. berücksichtigt. Als Referenzwert kann man davon ausgehen, dass in der Regel eine Mindestgebühr von rund 120 US-Dollar fällig wird.

Importverbote

Verbot bestimmter Produkte

Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, der einheimischen Fauna sowie der Umwelt müssen beim Import von Fleisch, Samen, Pflanzen, Gemüse, Erde und anderen pflanzlichen und tierischen Produkten (Käse, Milch, Joghurt usw.) besondere Bestimmungen beachtet werden. In einigen Fällen sind auch Genehmigungen erforderlich.

Tiere und tierische Produkte können nur nach Validierung einer Mustergesundheitsbescheinigung zwischen den chilenischen Behörden und dem Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) exportiert werden. Derzeit gibt es eine zwischen der Schweiz und Chile validierte Bescheinigung für Milchprodukte und Produkte mit Milchbestandteilen. Unternehmen, die nach Chile exportieren möchten, müssen in die Liste der für den Import zugelassenen Betriebe aufgenommen werden. Für Milchprodukte sind derzeit 10 Schweizer Unternehmen registriert. Für eine Registrierung wenden Sie sich bitte an das FSVO oder die kantonale Vollzugsbehörde (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/export/lebensmittel.html). 

Diese Bestimmungen werden vom Amt für Land- und Viehwirtschaft (SAG) streng überwacht und verwaltet: www.sag.cl (auf Spanisch). Diese Website enthält Informationen zu den phytosanitären Anforderungen verschiedener Länder sowie zu den Importbedingungen für Landwirtschaftsprodukte.

Zusätzlich gilt ein Importverbot für:

  • Gebrauchtwagen, die nicht aus dem aktuellen Jahr stammen
  • Gebrauchte und runderneuerte Reifen
  • Asbest in jeglicher Form
  • Pornografie
  • Giftige Industrieabfälle
  • Waren, die eine Gefahr für Tiere, Landwirtschaft oder die menschliche Gesundheit darstellen
  • Waffen
Proben und Garantie

Import von Proben und Garantieartikeln

Generell muss allen Handelswaren, die als Proben eingeführt werden, eine Pro-forma-Rechnung in Höhe des Marktpreises beiliegen.

Dasselbe gilt für den Import von Bau- und Ersatzteilen sowie Handelswaren, die als Garantieartikel kostenlos an den Importeur versandt werden. Für Zollzwecke sind auf importierte Garantieartikel Steuern abzuführen. Der Produktpreis kann jedoch herabgesetzt werden (allerdings nicht auf 0.-), und die Steuern fallen dann für den entsprechenden Preis an.

Transitgüter

Transitgüter

Transitgütern müssen eine Transiterklärung und das internationale Frachtdokument – Transit Declaration beiliegen; bei Letzterem handelt es sich um ein LAIA4-Dokument. Waren für Ausstellungen (z. B. Uhren) oder für den vorübergehenden Aufenthalt (z. B. Rennpferde) können mit einem Carnet ATA eingeführt werden. Das Carnet ATA wird von der Handelskammer in der Schweiz ausgegeben und gilt für ein Jahr.

Freihandelszonen

Freihandelszonen

Besondere Verfahren für Import und Transitgüter gelten für die beiden Freihandelszonen Chiles: die Freihandelszone von Iquique (ZOFRI) an der Nordspitze Chiles (Region I) und die Freihandelszone von Punta Arenas an der Südspitze (Region 7).

Unternehmen, die in Chile registriert und in diesen Zonen tätig sind, sind zu 100 % von Unternehmenssteuer und Zollgebühren ausgenommen und profitieren von einer ausgezeichneten Produktionsinfrastruktur und hervorragenden Exportmöglichkeiten.

Organische Produkte

Gegenseitige Anerkennung von organischen (Bio-)Produkten

Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und der chilenische SAG erkennen die «Gleichwertigkeit der biologischen Produktionsvorschriften und der entsprechenden Kontrollsysteme» beider Länder an. Das bedeutet, dass Bioprodukte, die in der Schweiz produziert, hergestellt, verarbeitet oder verpackt werden, ohne weitere Überprüfungen in Chile vermarktet werden können. Dasselbe gilt für die Vermarktung chilenischer Bioprodukte in der Schweiz. Ausnahmen bilden Bioprodukte tierischen Ursprungs, abgesehen von Imkerprodukten, z. B. Honig.

Etikettierung & Kennzeichnung

Etikettierungs- und Kennzeichnungsanforderungen

Das Dekret Nr. 977 umfasst unter anderem die geltenden Bestimmungen für Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr. Es sieht vor, dass Lebensmittelprodukte in spanischer Sprache gekennzeichnet sein müssen, einschliesslich Zutatenliste, Gewichtsangabe, Produktionsdatum und Herkunftsland.

Seit Juni 2016 benötigen alle Lebensmittelprodukte, die festgelegte Kalorienwerte sowie bestimmte Anteile an Zucker, Salz und gesättigten Fetten überschreiten, eine zusätzliche Kennzeichnung. Verantwortlich für die richtige Kennzeichnung sind die Produzenten, Händler und Importeure der Produkte. Das Dekret beschränkt ausserdem Verkauf und Vermarktung dieser Produkte. Weitere Informationen finden Sie hier: «Reglamento Sanitario de los Alimentos» (auf Spanisch).

Es gibt ausserdem besondere Anforderungen für Konserven, Schuhe, elektrische Maschinen, Energietechnik im Bereich Flüssiggas und komprimiertes Erdgas (LNG und CNG), Kunststoffe, Weine und alkoholische Getränke, Textilien und Kleidung, Weizenmehl, Reinigungsmittel und Insektizide für die landwirtschaftliche Nutzung.

Das «Instituto Nacional de Normalización» (Nationales Normungsinstitut) gibt die Standards vor und liefert Informationen zu Normen und Bestimmungen nach Produktkategorien: www.inn.cl (auf Spanisch).

Pharmazeutische und kosmetische Produkte

Registrierungsverfahren für pharmazeutische und kosmetische Produkte

Pharmazeutische Produkte, Lebensmittel für medizinische Zwecke und Kosmetik müssen beim Institut für öffentliche Gesundheit genehmigt und registriert werden: www.ispch.cl (auf Spanisch). Diese Website enthält Informationen zu Normen, registrierten Produkten und die erforderlichen Registrierungsformulare.

Lebensmittelprodukte für medizinische Zwecke benötigen eine Handelszulassung («resolución sanitaria») eines regionalen Gesundheitsamts, wenn ein Produkt nach Chile eingeführt wird. Der Zulassungsprozess kann 2 bis 3 Wochen dauern und ist mit einer geringfügigen Gebühr belegt. Jede regionale Zulassung gilt für das gesamte Land, allerdings muss das Verfahren für jede Sendung erneut durchlaufen werden. Nach 3 erfolgten Sendungen und einer speziellen Analyse durch das Gesundheitsamt kann eine Zulassung erteilt werden, die ein schnelleres Inverkehrbringen des Produkts ermöglicht. Weitere Informationen: Gesundheitsamt der Metropolregion Santiago: www.asrm.cl (auf Spanisch). Diese Website enthält Gesundheitsinformationen sowie Hinweise zum Registrierungsverfahren und die entsprechenden Formulare.

Benötigen Sie weitere Informationen?

Dann wenden Sie sich bitte an den Swiss Business Hub Chile

c/o Schweizerische Botschaft in Chile
Américo Vespucio Sur 100, piso 14
Las Condes, Santiago
Chile
+56 2 2928 01 00

santiago@eda.admin.ch

 

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