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Neue Bestimmungen für Plastik in Saudi-Arabien

Um Umwelt- und Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken, hat das Land eine neue Regulierungsvorschrift für Kunststoff eingeführt. Davon ist auch Verpackungsmaterial betroffen.

Plastikexporte für Saudi-Arabien müssen mit dem Logo für biologisch abbaubarem Kunststoff gekennzeichnet sein
Plastikexporte für Saudi-Arabien müssen mit dem Logo für biologisch abbaubarem Kunststoff gekennzeichnet sein

Plastiktaschen, Plastikhüllen oder auch Plastikteller – von der neuen Vorschrift sind die verschiedensten Produkte betroffen. Die Plastikprodukte müssen neu aus einem zugelassenen oxo-biologischen abbaubarem Material bestehen, heisst es in den Bestimmungen der dafür zuständigen saudischen Organisation (SASO). «Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob der Kunststoff in Saudi-Arabien produziert oder in das Land eingeführt wird», erklärt Larbi El-Attari vom Swiss Business Hub Middle East in Saudi-Arabien. Nicht konforme Produkte dürfen demnach nicht mehr eingeführt werden.

Einfuhren werden am Zoll kontrolliert

Produkte und Verpackungen, welche mit Polyethylen oder Polypropylen hergestellt werden, müssen die neuen Vorschriften erfüllen und eine oxo-biologisch abbaubare Masterbatch von einem Zulieferer enthalten, der durch die saudi-arabische Regierung zugelassen wurde. Um die importierten Produkte genau zu kontrollieren, arbeitet der Zoll in Saudi-Arabien mit einem Labor zusammen.

Welche Produkte sind betroffen?

Entgegen den uns bisher vorliegenden Informationen ist auch die Verpackung betroffen. Dies besagt eine Konkretisierung der Regulierung durch die saudischen Zollbehörden, die S-GE seit Kurzem vorliegt. Damit müssen ab dem 12. Dezember 2017 die Plastikprodukte (welche auf der HS-Code-Liste aufgeführt sind) sowie das Verpackungsmaterial für die Entsendungen schrittweise mit dem Logo «biologisch abbaubar» versehen werden. Damit wird sichergestellt, dass auch Einweg-Kunststoffprodukte aus Polyethylen oder Polypropylen mit einer Foliendicke von 250 Mikron oder weniger, die üblicherweise für Verpackungen verwendet werden (beispielsweise Tragtaschen, Umhüllungen und ähnliche Anwendungen), oxo-biologisch abbaubar sind. Ohne das entsprechende Logo können die Exporte nicht nach Saudi-Arabien eingeführt werden. Um das Logo verwenden zu dürfen, brauchen die Hersteller oder Importeure von der zuständigen Organisation SASO eine Lizenz. Gleichzeitig müssen die Unternehmen ein Verpflichtungsschreiben des Importeurs beilgegen, dass die Vorschriften für die biologisch abbaubaren Kunststoffprodukte auch bei künftigen Sendungen befolgt werden.

Die Umsetzung der zweiten Phase ist auf unbestimmte Zeit verschoben

Der Vorstand der Saudi Standards, Metrology and Quality Organization (SASO) hat beschlossen, die Anwendung der technischen Vorschriften für biologisch abbaubare Kunststoffe auf alle Produkte zu beschränken, die nur in der ersten Stufe der Verordnung aufgeführt sind. Dies schliesst auch einmal verwendete Kunststoffe, wie gewebte Jutesäcke, ein. Daher wurde die Umsetzung der zweiten und dritten Phase der Verordnung ausgesetzt. 

Der Vorstand der SASO stimmte auch der Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Wasser, Landwirtschaft und der SASO zu, um das Experiment wissenschaftlich und ökologisch auszuwerten und weiterzuentwickeln. Geplant ist die Verbesserung der Recyclingaktivitäten in Saudi-Arabien in Übereinstimmung mit modernen Technologien, Mechanismen und besten internationalen Praktiken.

Die Behörde wies darauf hin, dass die erste Stufe der Verordnung vor zwei Jahren in Zusammenarbeit mit den zuständigen Regulierungsbehörden in Kraft getreten ist und hervorragende Erfolgsquoten erzielt hat. 441 Fabriken (303 einheimische und 41 ausländische) wurden von der SASO in mehr als 18 Ländern der Welt für die Verwendung des SASO-Labels Oxo-Biologisch abbaubar lizenziert.

Die Anwendung der ersten Phase der Verordnung, welche am 14. April 2017 begonnen hat, umfasst Einweg-Plastikprodukte wie Einkaufstaschen, Müllsäcke, Kleidersäcke, zusätzlich zu Tischdecken, sowie gewebte Gerstensäcke und Essgeschirr für den einmaligen Gebrauch wie Teller, Löffel und Essensbecher, sowie Plastiktüten für Sämlinge.

Haben Sie Fragen?

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen unsere Experten zu kontaktieren und sich über den individuellen Fall auszutauschen. Unsere ExportHelp hilft Ihnen bei Fragen zum Plastik-Gesetz in Saudi-Arabien weiter!

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