Für Schweizer Exporteure bedeutet die Vorschrift in Korea, dass sie die kompletten Herstellungsinformationen für jedes Teil ihres Produktes oder ihre Maschine liefern müssen. Voraussetzung ist, dass das Produkt oder die Maschine mit Lebensmittel in Berührung kommt. Zu den Informationen gehören Name, Adresse, Vertreter, Telefonnummer und E-Mailadresse. Kommen die Teile von verschiedenen Herstellern, müssen diese separat registriert werden. Das koreanische Ministerium verlangt, dass die Registrierung alle zwei Jahre erneuert wird. Das Gesetz ist seit 2016 in Kraft.
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