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Zusätzliche Registrierung für industrielle Maschinenteile in Korea

Gemäss dem koreanischen Ministerium für Lebensmittel, Arzneimittel und Sicherheit MFDS gelten für alle industriellen Teile und Maschinen, welche direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, spezielle Registrierungs-Vorschriften. Schweizer Unternehmen müssen diese beim Export nach Korea beachten.  

Registrierung für Maschinen, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen, muss alle zwei Jahre erneuert werden
Registrierung für Maschinen, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen, muss alle zwei Jahre erneuert werden

Für Schweizer Exporteure bedeutet die Vorschrift in Korea, dass sie die kompletten Herstellungsinformationen für jedes Teil ihres Produktes oder ihre Maschine liefern müssen. Voraussetzung ist, dass das Produkt oder die Maschine mit Lebensmittel in Berührung kommt. Zu den Informationen gehören Name, Adresse, Vertreter, Telefonnummer und E-Mailadresse. Kommen die Teile von verschiedenen Herstellern, müssen diese separat registriert werden. Das koreanische Ministerium verlangt, dass die Registrierung alle zwei Jahre erneuert wird. Das Gesetz ist seit 2016 in Kraft.

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