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Typische Handelsschranken – und wie KMU mit ihnen umgehen können

Während viele Länder ihre Zölle in den vergangenen Jahrzehnten stark abgebaut haben, hat im gleichen Zeitraum die Zahl der sogenannten nicht-tarifären Handelsschranken deutlich zugenommen. Was sind nicht-tarifäre Handelsschranken? Und wie können KMU mit ihnen umgehen?

Massnahmen, auf die Staaten zum Schutz der einheimischen Wirtschaft immer wieder zurückgreifen: Kontingente und langwierige Zollverfahren.
Massnahmen, auf die Staaten zum Schutz der einheimischen Wirtschaft immer wieder zurückgreifen: Kontingente und langwierige Zollverfahren.

Exportierende Schweizer KMU befinden sich derzeit in einer komplizierten Lage: Grundsätzlich bietet ihnen die Weltwirtschaft und die Globalisierung so viele Wachstumschancen wie noch nie. Gleichzeitig wird der internationale Freihandel zurzeit aber auf der ganzen Welt in Frage gestellt. Die Folge: In vielen Märkten entstehen neue Handelsschranken.

Gemeint sind damit allerdings weniger die klassischen Zölle: Mit der Etablierung der Welthandelsorganisation WTO und deren Vorläufer GATT wurden die Zölle über die letzten Jahrzehnte in den meisten Ländern deutlich abgebaut und liegen heute auf einem tiefen Niveau. Ein Beispiel: Gemäss Daten der Weltbank lag der Durchschnitt der angewandten Zollsätze für Industriegüter in der Europäischen Union im Jahr 2012 bei lediglich rund 1,8 Prozent, in den USA bei rund 2,9 Prozent (Daten bis 2012 vorhanden).

Im Trend: nicht-tarifäre Handelsschranken

«Dass KMU alleine aufgrund der in einem Markt geltenden Zollsätze von einem Markteintritt absehen, hören wir tatsächlich sehr selten», bestätigt auch Alberto Silini, Leiter Beratung bei Switzerland Global Enterprise (S-GE). Den weltweiten Trend zu mehr Handelsschranken stellt aber auch er fest: «Wir beobachten seit einigen Jahren, dass Schweizer Exporteure vermehrt mit sogenannten nicht-tarifären Handelsschranken zu kämpfen haben.»

Nicht-tarifäre Handelsschranken – vereinfacht gesagt sind das alle Massnahmen, mit denen Staaten den Handel oder spezifisch die Einfuhr beschränken wollen, bei denen es sich aber nicht um klassische Zölle handelt. Grob kann man drei Kategorien von nicht-tarifären Handelsschranken unterscheiden:

1. Handelsbeschränkende Grenzmassnahmen

Ein Instrument, auf das Staaten zur Beschränkung des Handels und zum Schutz der einheimischen Produzenten vor Importkonkurrenz immer wieder zurückgreifen. Zu den einschneidendsten handelsbeschränkenden Grenzmassnahmen gehören Import- und Exportverbote für bestimmte Waren, sowie Kontingente. Aber auch mit aufwändigen Zollverfahren, unverhältnismässig hohen Verwaltungsgebühren oder komplizierten Formvorschriften für Warenbegleitpapiere wird versucht, die ausländische Konkurrenz vom heimischen Markt fernzuhalten.

2. Interne Massnahmen

Statt mit "offensichtlichen" Grenzmassnahmen versuchen Staaten auch, mit Massnahmen die erst "hinter der Grenze" anfallen einen Protektionseffekt für die heimische Wirtschaft zu erzielen. Das Prinzip besteht auch hier darin, ausländischen Unternehmen Hürden in den Weg zu legen, etwa über gesetzliche Mindestquoten beim Anteil inländischer Arbeitnehmer, die ein Unternehmen beschäftigen muss (bis zu 100%), den Zwang, mit inländischen Unternehmen ein Joint-Venture einzugehen, Verpflichtungen zu Technologie- und Know-how-Transfer, oder eingeschränkten Anerkennungen der beruflichen Qualifikationen ausländischer Arbeitnehmer.

3. Technische Anforderungen

Schliesslich versuchen auch immer mehr Staaten, ausländischen Unternehmen den Marktzutritt mit "versteckten" Handelsschranken zu erschweren – und zwar mit zahlreichen Vorschriften und Normen bezüglich der technischen Anforderungen an eine Ware — sei dies in Bezug auf Aspekte wie Herstellung, Verpackung, Etikettierung, Transportbedingungen, Sicherheit, Gesundheit oder Umweltverträglichkeit. Viele Staaten machen dabei ein legitimes staatliches Regelungsinteresse geltend, wie zum Beispiel die Gewährleistung der im eigenen Land geltenden Umwelt- oder Sicherheitsstandards. Dank des bilateralen Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse sind die technischen Anforderungen an Industrieprodukte in der Schweiz und der EU weitgehend gleichwertig.

«KMU sollten sich auf keinen Fall abschrecken lassen»

Es zeigt sich: Nicht-tarifäre Handelsschranken sind so zahlreich wie vielfältig und kommen in nahezu allen Ländern vor – auch in der Schweiz. Wie sollten Schweizer Exporteure mit ihnen umgehen? «KMU sollten keinen Fall vor den internationalen Märkten zurückschrecken», fordert Alberto Silini. «Nicht-tarifäre Handelsschranken haben die Komplexität des internationalen Geschäfts zwar erhöht, doch es gibt auch Wege und Instrumente, wie man sie überwinden oder zumindest umgehen kann.»

Für Schweizer Exporteuren hat Alberto Silini in diesem Zusammenhang drei Ratschläge:

  1. Markteintritt seriös vorbereiten: Um auf allfällige Handelsschranken im Zielmarkt vorbereitet zu sein, sollten sich KMU frühzeitig mit ihrem Zielmarkt auseinandersetzen und eine Marktanalyse erstellen lassen. Nur wer die Rahmenbedingungen gründlich abklärt, erlebt beim Markteintritt keine bösen Überraschungen.
  2. Freihandelsabkommen nutzen: Neben dem EFTA-Übereinkommen und dem Freihandelsabkommen mit der EU verfügt die Schweiz über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern ausserhalb der EU – und es werden laufend neue Abkommen ausgehandelt. Gerade die Freihandelsabkommen der neueren Art verfolgen das Ziel, neben den Zöllen auch nicht-tarifäre Handelsschranken abzubauen.
  3. Professionelle Unterstützung suchen: Die Erfahrung zeigt, dass Alleingänge das Risiko eines Exportprojekts deutlich erhöhen. Schweizer Exporteuren ist deshalb geraten, die Unterstützung durch einen professionellen externen Partner wie S-GE in Anspruch zu nehmen. S-GE unterstützt KMU mit kompetenter Exportberatung, Informationen über Handelsschranken und Freihandelsabkommen, massgeschneiderten Marktstudien und globalem Netzwerk.

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