Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen auf ihren wichtigsten Handelspartner in Lateinamerika ausweiten. Es handelt sich um das erste DBA, das zwischen den beiden Staaten abgeschlossen wird. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken wird.
Das DBA trägt den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss dieses DBA begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.