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Die Schweiz und Brasilien unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Brasilien haben am 3. Mai 2018 in Brasilia ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Es wird eine für die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten förderliche Rechtssicherheit schaffen.                

Durch die Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien wird mehr Rechtssicherheit gewährleistet, sowie die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehung der beiden Staaten gefördert.
Durch die Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien wird mehr Rechtssicherheit gewährleistet, sowie die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehung der beiden Staaten gefördert.

Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen auf ihren wichtigsten Handelspartner in Lateinamerika ausweiten. Es handelt sich um das erste DBA, das zwischen den beiden Staaten abgeschlossen wird. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken wird.

Das DBA trägt den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss dieses DBA begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

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