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EU-Handelsmassnahmen gegen die USA: Auswirkungen auf Schweizer KMU

Die Europäische Union hat auf die Zölle der USA auf Stahl- und Aluminiumprodukte reagiert und im Gegenzug ebenfalls die Einfuhrzölle auf verschiedene US-Produkte erhöht. Auch Schweizer Unternehmen können von den neuen Gebühren in der EU betroffen sein.

Neue Einfuhrzölle in die EU gelten ab dem 21. Juni 2018
Neue Einfuhrzölle in die EU gelten ab dem 21. Juni 2018

Schweizer Firmen müssen dann höhere Zölle in der EU bezahlen, wenn Sie beispielsweise als Händler agieren und Produkte aus den USA in die Schweiz importieren und sie anschliessend in die Europäische Union exportieren.
Die neuen Einfuhrzölle sind seit dem 21. Juni 2018 gültig und betreffen unter anderem Produkte wie Mais, Fruchtsäfte, Tabake, Bettwäsche, Stahl, Eisen oder Schrauben.

Die Europäische Union hält dazu in der Verordnung fest:

«Die Anwendung zusätzlicher Zölle auf diese Waren gestaltet sich wie folgt:

  • a) In der ersten Stufe werden auf die Einfuhren der in Anhang I aufgeführten Waren, wie in Anhang I festgelegt, ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 % beziehungsweise 25 % angewandt.
  • b) In der zweiten Stufe werden auf die Einfuhren der in Anhang II aufgeführten Waren, wie in Anhang II festgelegt, weitere zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % angewandt, und zwar
    • ab dem 1. Juni 2021 oder
    • sofern ein solcher Fall früher eintritt, ab dem fünften Tag nach dem Datum, an dem das WTO-Streitbeilegungsgremium eine Entscheidung erlässt oder ihm eine Entscheidung notifiziert wird, in der festgestellt wird, dass die Schutzmaßnahmen der Vereinigten Staaten nicht mit den einschlägigen Bestimmungen des WTO- Übereinkommens vereinbar sind. Im letzteren Fall veröffentlicht die Kommission eine Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union zur Bekanntgabe des Datums des Erlasses oder der Notifizierung einer solchen Entscheidung.»

Eine detaillierte Übersicht über die betroffenen Produkte (inkl. Zolltarifnummer) und die entsprechenden Zollerhöhungen finden Sie in der Verordnung der EU, welche im Amtsblatt publiziert ist.

 

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