Exportwissen

EFTA-Staaten modernisieren Freihandelsabkommen mit der Türkei

Anlässlich des EFTA-Ministertreffens im isländischen Sauðárkrókur hat Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann am 25. Juni 2018 zusammen mit seinen Amtskollegen aus Island und Norwegen sowie der liechtensteinischen Ministerin für Äusseres, Justiz und Kultur ein modernisiertes Freihandelsabkommen mit der Türkei unterzeichnet. Auf Seiten der Türkei wurde das Abkommen von Wirtschaftsminister Nihat Zeybekçi unterschrieben. Das 1992 in Kraft getretene Freihandelsabkommen mit der Türkei ist das älteste Abkommen der EFTA, das heute noch in Kraft ist. Es ist das erste Mal, dass die EFTA ein bestehendes Abkommen einer umfassenden Modernisierung unterzogen hat, wie der Bund mitteilt.

Istanbul

Industriegüter aus den EFTA-Staaten sind dank dem bestehenden Freihandelsabkommen in der Türkei bereits umfassend zollbefreit. Mit der Modernisierung wird das Abkommen nun an die seit dessen Inkrafttreten kontinuierlich weiterentwickelten Standards der EFTA herangeführt. Insbesondere werden neue Bestimmungen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsprüfungen, zu den Ursprungsregeln, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Dienstleistungshandel sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung im Abkommen verankert. Im Bereich der verarbeiteten Agrarprodukte räumen sich die Schweiz und die Türkei gewisse zusätzliche Konzessionen ein. Zudem wird ein Streitbeilegungsmechanismus geschaffen.

Parallel zum im Rahmen der EFTA abgeschlossenen Freihandelsabkommen wurde auch das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei einer Revision unterzogen. Die Schweiz erhält damit für wichtige landwirtschaftliche Exportprodukte einen verbesserten Zugang zum türkischen Markt. Im Gegenzug gewährt die Schweiz der Türkei – im Rahmen der schweizerischen Agrarpolitik – einen zusätzlichen präferenziellen Marktzugang für gewisse türkische Agrarexporte.

Mit einem Gesamthandel von rund 3,3 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr (ohne Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten) belegt die Türkei Rang 20 der wichtigsten Schweizer Wirtschaftspartner und ist als Absatzmarkt für Schweizer Unternehmen vergleichbar mit Indien oder Saudi-Arabien. Durch die Modernisierung des Freihandelsabkommens und die Überarbeitung des bilateralen Landwirtschaftsabkommens wird die Rechtssicherheit erhöht. Gleichzeitig werden Konzessionen berücksichtigt, die die Türkei seit 1992 anderen wichtigen Handelspartnern wie etwa der EU gewährt hat.

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