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Freihandelsabkommen Schweiz-China: neue Visumsstelle

Für den Ursprungsnachweis im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China gibt es seit dem 20. August 2018 eine Änderung. Die neue Visumsstelle «Zoll» ersetzt die Visumsstelle AQSIQ, wie die eidgenössische Zollverwaltung mitteilt.

Neues Formular

Ein Beispielexemplar des neuen Formulars der «General Administration of Customs of the People’s Republic of China GACC» ist im Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Präferenznachweisen (Seite 12) der eidgenössischen Zollverwaltung abgebildet. 

Zudem gibt es klare Vorschriften, wie das Formular für den Ursprungsnachweise ausgefüllt werden muss. Unter anderem gibt es folgendes zu beachten:

  • Das Dokument muss in englischer Sprache ausgefüllt werden
  • Die Zollanmeldung muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Ursprungszeugnisses erfolgen
  • Pro Ursprungszeugnis dürfen nicht mehr als 20 Positionen angegeben werden
  • Für jedes Produkt braucht es das entsprechende Ursprungskriterium

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Hier finden Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China, das seit dem 1. Juli 2014 in Kraft ist. 

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