Ein Beispielexemplar des neuen Formulars der «General Administration of Customs of the People’s Republic of China GACC» ist im Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Präferenznachweisen (Seite 12) der eidgenössischen Zollverwaltung abgebildet.
Zudem gibt es klare Vorschriften, wie das Formular für den Ursprungsnachweise ausgefüllt werden muss. Unter anderem gibt es folgendes zu beachten:
- Das Dokument muss in englischer Sprache ausgefüllt werden
- Die Zollanmeldung muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Ursprungszeugnisses erfolgen
- Pro Ursprungszeugnis dürfen nicht mehr als 20 Positionen angegeben werden
- Für jedes Produkt braucht es das entsprechende Ursprungskriterium
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