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Neue Zollvorschriften in China

Um ein bessere Kontrolle über die Importe und Exporte zu haben, hat die General Administration of China Customs (GACC) die Vorschriften angepasst. Seit dem 1. Juni 2018 müssen beim Zoll zusätzliche Informationen hinterlegt werden.

China verlangt beim Warenhandel mehr Detailinformationen
China verlangt beim Warenhandel mehr Detailinformationen

Für die Importe und Exporte von und nach China müssen unter anderem folgende Angaben gemacht werden:

  • Firmennummer des Absenders (bspw. VAT)
  • Firmennummer des Empfängers (Uniform Social Credit Code)
  • Ländercode des Absenders
  • Ländercode des Empfängers
  • Kontaktperson des Absenders
  • Kontaktperson des Empfängers

Hinzu kommt, dass die Handelsware nach den chinesischen Vorschriften genau und vollständig beschrieben werden muss. Ist die Ware ungenügend beschrieben, wird sie von den chinesischen Zollbehörden zurückgewiesen.

Uniform Social Credit Code

Der Uniform Social Credit Code (USCC) besteht aus 18 Ziffern oder Buchstaben und ist vergleichbar mit der Tax Identification Number (TIN). 

Weitere Informationen zur neuen Zollvorschrift finden Sie auf der Webseite der GACC

Fragen zum Export nach China?

Kontaktieren Sie unser ExportHelp-Team - die erste Anlaufstelle für Schweizer und Liechtensteiner KMU bei administrativen Exportfragen: 0844 811 812 oder exporthelp@s-ge.com.

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