Die EU verlängert die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse um drei weitere Jahre. Die Verlängerung gilt ab dem 1. Juli 2021. Die ursprüngliche Schutzmaßnahme wurde im Juli 2018 eingeführt. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung der EU und der EU-Durchführungsverordnung.
Welche Produkte und Zollkontingente sind betroffen?
Für die Europäische Union können die Zollkontingente unter diesem Link abgefragt werden. Im Vereinigen Königreich sind die Mengen und Kontingentsnummern der Zollkontingente hier ersichtlich. Es gelten weiterhin Zollkontingente pro Quartal inkl. einer jährlichen Liberalisierung von +3% Menge.