Aktuell

Checkliste für Entsendungen nach Italien

Welche administrativen Vorgaben müssen Schweizer Unternehmen beachten, wenn sie ihre Arbeiter für Bau- und Montagearbeiten nach Italien senden? Benötigen die Arbeiter eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung? Finden Sie detaillierte Informationen dazu im aktualisierten Merkblatt und der dazugehörigen Checkliste.

Bild

Angestellte mit Schweizer Staatsbürgerschaft (oder Angestellte aus dem Schengen-Gebiet) benötigen keine Arbeitsgenehmigung, wenn die Tätigkeit in Italien eine Dauer von 90 Tagen im Kalenderjahr nicht übersteigt. Das ist in den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union entsprechend geregelt.

Allerdings müssen Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Italien entsenden, die Entsendung dem italienischen Arbeitsministerium melden – und dies bis Mitternacht vor Arbeitsbeginn.

Auch im Bereich der Sozialversicherung gibt es Vorschriften. Zwar bleibt der Arbeitnehmer im Falle einer Entsendung von weniger als zwei Jahren in dem Staat versichert, in dem das entsendende Unternehmen seinen Sitz hat. Es muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse aber zwingend das Formular A1 beantragt werden. Der entsandte Arbeitnehmer bleibt auf diese Weise an die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz angeschlossen und behält ferner den Anspruch auf die schweizerischen Familienzulagen.

Download Merkblatt und Checkliste

Weitere Informationen zu Bau- und Montagearbeiten durch schweizerische Unternehmen in Italien und den entsprechenden Vorschriften finden Sie im Merkblatt und der Checkliste im Download-Bereich. Konkret erhalten Sie Informationen zu:

  • Arbeitsbewilligung
  • Einreise und Aufenthalt im italienischen Staatsgebiet
  • Entsendung von Arbeitnehmern: obligatorische Vorabmeldung
  • Steuerliche Aspekte
  • Zollformalitäten
  • Bauarbeiterkasse
  • Soziale Sicherheit

Haben Sie Fragen zu Entsendungen nach Italien? Kontaktieren Sie unser ExportHelp-Team telefonisch unter 0844 811 812 oder schicken Sie an E-Mail an: exporthelp@s-ge.com

Dokumente

Links

Teilen

Official program