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Aktualisierte Vorschriften zu Einzelhandelsimporten im grenzüberschreitenden E-Commerce

2018 gab China eine Reihe neuer Vorschriften bekannt, die den regulatorischen Rahmen für Einzelhandelsimporte im grenzüberschreitenden E-Commerce (Cross-Border E-Commerce, CBEC) verbessern und die Entwicklung dieser Branche fördern sollen. Die Vorschriften, die am 1. Januar 2019 in Kraft traten, präzisieren das allgemeine Aufsichtsprinzip für CBEC-Einzelhandelsimporte, erweitern das geltende System für CBEC-Einzelhandelsimporte, passen Steuerbestimmungen an und optimieren das Aufsichtssystem für CBEC-Importe.

Hong Kong

CBEC-Plattformen sind bei chinesischen Verbrauchern äusserst beliebt und haben sich zu einem der wichtigsten Kanäle für den Kauf authentischer ausländischer Produkte entwickelt. CBEC-Einzelhandelsimporte erreichten 2018 ein Volumen von 78,58 Milliarden Renminbi (chinesische Yuan), was laut einer Statistik der chinesischen Zollbehörde einem Anstieg von 39,8 % im Vergleich zum Vorjahr entsprach. Für viele Schweizer Marken und Einzelhändler ist der CBEC-Kanal ein guter Ausgangspunkt, um den chinesischen Markt zu testen.

2018 haben die chinesischen Behörden an den CBEC-Vorschriften eine Reihe von Aktualisierungen vorgenommen, um das Wachstum und die Entwicklung des CBEC-Markts weiter zu fördern. Dies sind einige der wichtigsten Aktualisierungen:

  1. E-Commerce-Gesetz der Volksrepublik China, verabschiedet vom Nationalen Volkskongress (NPC)
  2. Rundschreiben [2018] Nr. 486 zur Verbesserung der Aufsicht von Einzelhandelsimporten im grenzüberschreitenden E-Commerce, gemeinsam herausgegeben von Handelsministerium (MOFCOM), Nationaler Kommission für Entwicklung und Reform (NDRC), Finanzministerium (MOF), Allgemeiner Zollverwaltung (GAC), Staatlicher Steuerverwaltung (STA) und Staatlicher Verwaltung für Marktregulierung (SAMR)
  3. Ankündigung [2018] Nr. 194 der Allgemeinen Zollverwaltung zu Angelegenheiten, die die Aufsicht von Einzelhandelsimporten und -exporten im grenzüberschreitenden E-Commerce betreffen
  4. Ankündigung [2018] Nr. 157 zur Anpassung der Liste von Einzelhandelsimporten im grenzüberschreitenden E-Commerce, gemeinsam herausgegeben von Finanzministerium, Nationaler Kommission für Entwicklung und Reform, Ministerium für Industrie und Informationstechnik (MIIT), Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE), Ministerium für Landwirtschaft und Angelegenheiten des ländlichen Raums (MOA), Handelsministerium, Chinesischer Volksbank (PBC), Allgemeiner Zollverwaltung und anderen Stellen
  5. Mitteilung [2018] Nr. 49 des Finanzministeriums, der Allgemeinen Zollverwaltung und der Staatlichen Steuerverwaltung zur Verbesserung der Steuerbestimmungen für Einzelhandelsimporte im grenzüberschreitenden E-Commerce
  6. Ankündigung [2018] Nr. 177 der Allgemeinen Zollverwaltung zur Herausgabe von Kriterien für zertifizierte Unternehmen der Zollverwaltung

Erfahren Sie mehr über die Highlights der aktualisierten Verordnungen über grenzüberschreitenden E-Commerce-Einzelhandelsimporte in China im folgenden PDF!

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