Aktuell

Aktuelle Änderungen in der russischen Gesetzgebung

Merkmale von kleinen und mittleren Unternehmen

Am 1. Dezember 2018 sind einzelne Artikel des Föderalen Gesetzes Nr. 313-FZ «Über die Einführung von Änderungen in das Föderale Gesetz „Über die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Russischen Föderation“» in Kraft getreten. Demgemäß ändern sich bestimmte Merkmale zum Erhalt/Bewahren eines Status als Subjekt der kleinen und mittleren Unternehmerschaft (im Folgenden: „KMU“).

Neue Gesetzgebung

Es sei daran erinnert, dass zuvor der KMU-Status nur für jene Unternehmen erhältlich war, deren Gründungskapital mindestens 51% russisches Kapital umfasste. Nun ist diese Option auch für jene Gesellschaften zugänglich, deren Gründungskapital mehr als 49% ausländisches Kapital beträgt.

Gleichzeitig gilt nach wie vor das sogenannte „Kriterium der Unabhängigkeit der Kapitalherkunft“: Russische Gesellschaften verlieren ihren KMU-Status, falls die Gesamtbeteiligung von großen Unternehmen an ihrem Stammkapital über 49% liegt. Das Herkunftskriterium wird hierbei nicht beachtet. Jedoch muss die ausländische Muttergesellschaft gemäß dem russischen Recht als KMU eingestuft sein.

Kriterien für den KMU-Status von Tochtergesellschaften

Damit Tochtergesellschaften in Russland den entsprechenden Status erhalten/bewahren können, müssen deren ausländische Muttergesellschaften folgende Kriterien nachweisen:

  • Die Anzahl der Beschäftigten im Vorjahr darf nicht mehr als 250 Mitarbeiter betragen.
  • Der Jahresumsatz darf nicht höher als 2 Mrd. Rubel sein.

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung gilt eine russische Gesellschaft offiziell als KMU ab dem Tag der Eintragung der entsprechenden Angaben in das einheitliche Register der kleinen und mittleren Unter-nehmen der russischen Steuerbehörde.

Register-Eintrag und Evaluierung notwendig

Dabei können russische Gesellschaften mit einer ausländischen Beteiligung größer als 49% erst nach der Überprüfung der Rechnungslegungsberichte der Muttergesellschaften in das obige Register eingetragen werden. Für die Durchführung einer solchen Evaluierung sind russische Wirtschaftsprüfer zuständig, die in das Register von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingetragen sind.

Jedes Jahr zwischen dem 1. und 5. Juli reichen Wirtschaftsprüfer aufgrund der durchgeführten Evaluierungen bei der russischen Steuerbehörde ihre Listen von Gesellschaften ein, deren ausländische Gesellschafter als juristische Personen den KMU-Kriterien entsprechen.

Auf der Grundlage dieser Listen werden jährlich am 10. August die Angaben über KMUs durch die russische Steuerbehörde im Einheitlichen KMU-Register erfasst.

Alle als KMUs eingestuften Unternehmen können mit bestimmten Präferenzen und Vergünstigungen rechnen und zwar u.a. mit:

  • speziellen Steuerregelungen;
  • vereinfachten Rechnungslegungsregeln;
  • vereinfachter steuerlicher Erfassung;
  • Begünstigungen und Quoten bei der Beteiligung an der Vergabe öffentlicher Aufträge usw.

KMUs werden darüber hinaus durch Unterstützungsmaßnahmen gefördert, die im Herbst 2018 vom Präsidentenrat für strategische Entwicklung genehmigt wurden.

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