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Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei

Ein Unternehmen ist schnell in einen Rechtsstreit verwickelt. Forderungen von Arbeitnehmenden oder Interessenskonflikte mit Kunden, Lieferantinnen und weiteren Partnern stellen ein hohes finanzielles Risiko dar.

Rechtsschutz
Bereitgestellt von
AXA Arag

 

Als Unternehmen stehen Sie in Kontakt mit verschiedenen Geschäftspartnern. Das führt manchmal zu Streitigkeiten, die nur juristisch gelöst werden können. Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen wahrt Ihre Interessen im Rechtsfall und sichert Ihre finanziellen Risiken ab. Denn schnell kann es z. B. zu folgenden Situationen kommen:

  • ein Zulieferer gerät mit seiner Lieferung in Rückstand, woraus sich eine Lieferverzögerung beim Endkunden ergibt,
  • das eingekaufte Rohmaterial entspricht nicht den vereinbarten Qualitätsanforderungen,
  • ein Flug wird annulliert und ein wichtiger Geschäftstermin muss abgesagt werden
  • oder Mitarbeitende machen Überstunden geltend, die gar nicht geleistet wurden.

Neben diesen Beispielen nehmen auch globale Risiken, Betriebsunterbrechungen, sich stetig ändernde Gesetzeslagen, Reputationsrisiken und Betrug in der Geschäftswelt zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich im Fall eines Rechtsstreits beruhigt auf Ihr Kernbusiness konzentrieren und sparen so viel Zeit, Geld und Nerven.

Die AXA-ARAG nimmt Ihre rechtlichen Interessen wahr, übernimmt anfallende Kosten und sorgt dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.

Fallbeispiel aus der Praxis zum Thema Vertragsrecht

Unser Versicherungsnehmer schloss mit einer Softwarefirma mit Sitz in Griechenland einen Vertrag ab. Dieser Vertrag enthielt eine Rechtswahl- und Gerichtsstandklausel, die besagte, dass im Streitfall ein schweizerisches Gericht für die Streitigkeit örtlich zuständig ist und schweizerisches Recht angewendet wird. Im Vertrag wurde die Entwicklung einer Software bzw. einer Applikation vereinbart, die Kundinnen und Kunden unseres Versicherungsnehmers einen einfachen Zugang zu seinen Dienstleistungen bietet. Unser Versicherungsnehmer vereinbarte mit der Softwarefirma in Griechenland, die ausgetauschten Daten und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder offen zu legen. Trotzdem verwendete die Softwarefirma in Griechenland die erhaltenen Daten dazu, zusammen mit einer weiteren Firma, die in einer ähnlichen Branche tätig ist wie unser Versicherungsnehmer, eine eigene Software zu entwickeln und diese auf den Markt zu bringen.

Unser Versicherungsnehmer hatte diesen Fall bei uns angemeldet. Der zuständige Jurist der AXA-ARAG erkannte sofort, dass bei diesem Fall mehrere Anspruchsgrundlagen (Vorgehen aus Vertrag, UWG, Urheberrecht und Markenrecht) zur Auswahl stehen. Da es sich um einen Rechtsfall mit internationaler Komponente handelte, war es das oberste Ziel, schnellstmöglich gegen die Vertragsverletzung vorzugehen. Um die zielführendste Vorgehensweise festzulegen, wurde eine Kanzlei aus dem AXA-ARAG Anwaltsnetz mit internationaler Ausrichtung eingeschaltet. Diese Kanzlei legte in Absprache mit Partnerkanzleien in Griechenland eine sinnvolle Strategie fest und leitete das entsprechende Verfahren in die Wege. Nachdem die Risiken bei der Vollstreckung eines schweizerischen Urteils in Griechenland abgeklärt wurden, leitete die betreffende Kanzlei vorsorgliche Massnahmen in der Schweiz in die Wege. Aufgrund der schnellen und sauberen Vorgehensweise konnte die Vertragsverletzung rasch und ohne grossen Schaden für unseren Versicherungsnehmer beigelegt werden.

Grundsätzlich gilt: Fragen zum internationalen Vertragsrecht müssen im Einzelfall genau geklärt werden, da solche Streitfälle sehr komplex sind und nicht pauschal beantwortet werden können. So gilt es in einem ersten Schritt zu klären, welcher Staat und welches Gericht zuständig ist. Je nachdem, welches Recht zur Anwendung kommt, unterscheiden sich die Rechtslage sowie das rechtlich korrekte Vorgehen.

Wir sind für Sie da

Interessieren Sie sich für eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen oder wünschen weitere Informationen? Gern beantworten wir Ihre Fragen in einem Beratungsgespräch oder erstellen Ihnen eine individuelle Offerte.

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