Eine Genehmigung vor der Registrierung in China ist nur noch in Industriebereichen notwendig, die in den regelmässig aktualisierten verschiedenen «Negativlisten für den Markteintritt» genannt sind. Gemäss des Auslandsinvestitionsgesetzes sind in- und ausländische Investoren auf Markteintrittsebene grundsätzlich gleichzubehandeln.
Aktuell
Gründung: Gleichbehandlung bei Markteintritt
Gründungsverfahren wurden in China in den vergangenen Jahren vereinfacht, da meist „nur“ noch eine Registrierung und keine Genehmigung mehr erforderlich ist.
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