Aktuell

Gründung: Gleichbehandlung bei Markteintritt

Gründungsverfahren wurden in China in den vergangenen Jahren vereinfacht, da meist „nur“ noch eine Registrierung und keine Genehmigung mehr erforderlich ist.

Eine Genehmigung vor der Registrierung in China ist nur noch in Industriebereichen notwendig, die in den regelmässig aktualisierten verschiedenen «Negativlisten für den Markteintritt» genannt sind. Gemäss des Auslandsinvestitionsgesetzes sind in- und ausländische Investoren auf Markteintrittsebene grundsätzlich gleichzubehandeln.

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