Gemäss Botschaft des Bundesrats vom 27. November 2019 zur Änderung des Zolltarifgesetzes obliegt es dem Bundesrat das Datum des Inkrafttretens zu bestimmen. Ein solches steht noch nicht fest. Das in der Botschaft ursprünglich angestrebte Datum für das Inkrafttreten vom 1. Januar 2022 ist aufgrund der Dauer der parlamentarischen Beratungen, die erst in der Herbstsession 2021 abgeschlossen wurden und der laufenden Referendumsfrist nicht mehr möglich.
Unter dem Vorbehalt, dass die Referendumsfrist ungenutzt verstreicht, wird der Bundesrat bis im Februar 2022 über das Datum des Inkrafttretens entscheiden. Dabei beabsichtigt er den Zeitpunkt des Inkrafttretens so zu wählen, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können und allen Akteuren – sowohl auf Wirtschafts- wie auf Behördenseite – genügend Vorlaufzeit für die notwendigen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung steht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SECO: Aufhebung Industriezölle