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Abkommen über Zollfreiheit für IT-Produkte erweitert

Das multilaterale Abkommen für Informationstechnologie ITA über die Zollfreiheit von IT-Produkten ist im Dezember 2015 um 201 Produkte erweitert worden. In Kraft tritt das erneuerte Abkommen am 1. Juli 2016.
Computer generierter Ultraschall in der Medizintechnik.
201 weitere IT-Produkte sind im Rahmen des internationalen Abkommens für Informationstechologie vom Zoll befreit worden.

Seit dem Abschluss des ITA im Jahr 1996 hat sich die Welt der Informations- und Kommunikationstechnologie sichtlich verändert. Um diesem Wandel Rechnung zu tragen, ist das ITA um 201 IT-Produkte, die es 1996 noch gar nicht gab, erweitert worden. Für diese Produkte gilt ab dem 1. Juli 2016 Zollfreiheit oder zumindest ein spätestens bis Juli 2019 zu vollziehender schrittweiser Zollabbau im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den einzelnen ITA-Mitgliedsländern.

Zu den rund 50 Mitgliedsländern gehören unter anderen auch die Schweiz und Liechtenstein sowie sämtliche EU-Staaten, Norwegen, Island, die USA, China, Japan, Korea, Singapur, Südkorea, Kanada, Malaysia, Thailand und die Philippinen.

Die Liste der 201 neu vom Zoll befreiten IT-Produkte ist in diesem WTO-Dokument (Declaration on the Expansion of Trade in Information Technology Products) im Annex ab Seite 4 zu finden.

World Trade Organization WTO: Information Technology Agreement

WTO: Declaration on the Expansion of Trade in Information Technology Products

Impulse: ICT (am Swiss ICT Award), 15. November in Luzern

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