Der Bundesrat hat am 28. Juni 2006 Zwangsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 18. Mai 2006 gegen Belarus verhängt hatte. Die Verordnung wurde am 11. August 2021 aufgrund der anhaltenden Repression gegen die Zivilgesellschaft und Opposition totalrevidiert.
Die Verordnung vom 16. März 2022 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.