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Italien streicht Schweiz aus zwei schwarzen Listen

Das italienische Parlament hat den Staatshaushalt 2016 gutgeheissen. Und damit zwei schwarze Listen annulliert, auf denen auch die Schweiz aufgeführt war. Das macht den bilateralen Handel einfacher.

Italien streicht Schweiz aus zwei schwarzen Listen

Die beiden schwarzen Listen sind auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt worden. Konkret heisst das: Schweizer Unternehmen in Geschäftsbeziehungen mit italienischen Firmen müssen sich nicht mehr von offizieller Stelle bestätigen lassen, dass sie keine steuerlichen Privilegien in der Schweiz in Anspruch nehmen. Das war bisher nötig, um die in der geschäftlichen Partnerschaft anfallenden Kosten steuerlich in Abzug bringen zu können.

Die beiden annullierten schwarzen Listen im Kurzbeschrieb

Die schwarze Liste von 2001 zielte auf steuerprivilegierte Firmen (Holdings, Domizil- und gemischte Gesellschaften) mit Sitz in der Schweiz, bei denen die Mehrheit der Aktionäre in Italien wohnhaft sind (CFC / controlled foreign companies).

Die schwarze Liste von 2002 wiederum betraf ganz allgemein Unternehmen, die in Ländern niedergelassen sind, wo sie steuerliche Privilegien geniessen. Auf diese Liste ist die Schweiz geraten wegen der fiskalischen Begünstigung von Holdings, Domizil- und gemischten Gesellschaften (siehe Schwarze Liste 1). Die Liste von 2002 sah vor, dass für bilaterale Geschäftsbeziehungen zwischen schweizerischen und italienischen Unternehmen die Kosten nicht abzugsfähig sind, wenn der Schweizer Partner steuerliche Privilegien geniesst. Schweizerische Firmen, die kein Anrecht auf steuerliche Begünstigungen haben, konnten dies durch eine Erklärung des kantonalen Steueramts belegen lassen, damit die in der geschäftlichen Partnerschaft mit dem italienischen Unternehmen anfallenden Kosten abzugsfähig blieben. Dieser zusätzliche administrative Aufwand hatte negative Konsequenzen auf die bilateralen Handelsbeziehungen und entmutigte italienische Firmen, mit der Schweiz Geschäftsbeziehungen einzugehen.

Notabene: Weiterhin in Kraft bleibt allerdings der sog. «Decreto incentivi» vom 25. März 2010. Eine Meldepflicht zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Weitere Informationen zum «Decreto incentivi».

Senato della repubblica: Atto Senato n. 2111-B

Handelszeitung : Italien schubladisiert Steuersünderliste

Swissinfo: L’Italia toglie la Svizzera da due “black list”

Länderberatung Italien (diverse Termine im Februar und im Juli)

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