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«Nulla Osta» bei der Lieferung von pflanzlichen Lebensmitteln aus der Schweiz nach Italien

Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs aus Drittländern, also auch aus der Schweiz, benötigen gemäss EU-Richtlinie EU 882/2004 eine zusätzliche Import-Kontrolle.

«Nulla Osta» bei der Lieferung von pflanzlichen Lebensmitteln aus der Schweiz nach Italien

Italien beschränkt sich dabei auf die Durchführung von Stichproben. Das entbindet allerdings nicht von der im Rahmen der «Nulla Osta» geltenden Anmeldepflicht, die für alle nach Italien gelieferten pflanzlichen Lebensmittel aus der Schweiz obligatorisch ist.

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