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Sanktionen gegen den Iran aufgehoben

Der Iran ist zurück in der internationalen Wirtschaftsgemeinschaft. Im Einklang mit der UNO und der EU hat auch die Schweiz die Sanktionen gegen die Islamische Republik aufgehoben.

Sanktionen gegen den Iran aufgehoben

Nachdem der Iran seinen Verpflichtungen im Rahmen eines umfassenden Nuklearabkommens nachgekommen ist, sind die Sanktionen gegen die Islamische Republik am 17. Januar 2016 offiziell aufgehoben worden. Der Bundesrat hat die Verordnung über die Massnahmen gegen die Islamische Republik entsprechend angepasst.

Die wichtigsten Änderungen nach der Suspendierung der Iran-Sanktionen:

  • Der Iran darf wieder Öl (zum Beispiel in die Schweiz und die EU) exportieren. Zudem gehen eingefrorene Vermögen in der Höhe von über USD 100 Mrd. zurück an den Iran. Damit kommt er zu dringend benötigten Mitteln für den infrastrukturellen Ausbau des Landes. Allerdings dürfte der Ölpreis mit dem zusätzlichen Angebot aus dem Iran weiter sinken.
  • Der Iran kann wieder mit Ausrüstungen für die petrochemische Industrie, mit Autos sowie mit Flugzeugen und entsprechenden Ersatzteilen beliefert werden. Ein Milliardenmarkt tut sich auf. Der Iran hat zum Beispiel bereits 114 Airbus-Flugzeuge bestellt
  • Internationale Finanztransaktionen sind wieder nahezu uneingeschränkt erlaubt. Handelsgeschäfte mit dem Iran dürfen von Banken wieder unterstützt, iranische Öltanker auch von Schweizer Assekuranzen versichert werden. Wir erwarten jedoch, dass es noch einige Monate dauern wird, bis die Finanzströme tatsächlich wieder so funktionieren wie im Auslandgeschäft üblich.

Der Schweizerischen Exportrisikoversicherung SERV ist es wieder erlaubt, Geschäfte in den Iran zu versichern und somit das Risiko eines Zahlungsausfalls für den Schweizer Exporteur zu über-nehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link

Im Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie bei Finanztransaktionen bestehen jedoch weiterhin gewisse Verbote, Bewilligungs- und Meldepflichten. Bei Unsicherheiten wird Unternehmen empfohlen, sich mit dem SECO in Verbindung zu setzen. Konkrete Geschäfte müssen dem im SECO zuständigen Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte über die elektronische Bewilligungsplattform ELIC unterbreitet werden. Allgemeine Anfragen sind an folgende Emailadresse zu richten: licensing@seco.admin.ch

Die Sanktionen gegen den Iran könnten bei einem allfälligen Verstoss gegen das Nuklearabkommen jederzeit und umgehend wieder eingeführt werden.

Wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten im Iran. Ein Markteintritt bleibt auch komplex, wenn die Sanktionen nun aufgehoben worden sind, insbesondere da grenzüberschreitende Zahlungen weiterhin nur in eingeschränktem Mass möglich sind. Kommen Sie auf uns zu!

Der Nachholbedarf im Iran (mit 80 Mio. Einwohnern, gut ausgebildeten Fachkräften, hoher Europaaffinität und angemessenem Reichtum ein attraktiver und lukrativer Markt) ist enorm. Bei Konsum- wie auch bei Kapitalgütern. Im Fokus steht der infrastrukturelle Auf- und Ausbau (namentlich Ölförderung und Energieproduktion). Gross dürfte auch die Nachfrage nach Luxusgütern (z.B. Uhren), Nahrungsmitteln im Premiumsegment und medizinischen Produkten sein.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Aufhebung von Sanktionen gegenüber Iran anlässlich des Implementation Day

Länderberatung Iran (16. September)

Exportdialog Iran (17. März in Luzern)

Exportdialog Iran (5. April in Bern)

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