Die folgenden Sanktionsmassnahmen seitens der Schweiz gegen den Iran sind per 13. August 2015 ausser Kraft gesetzt:
- Verbot von Edelmetallgeschäften mit staatlichen iranischen Stellen
- Meldepflicht für den Handel mit petrochemischen Gütern aus dem Iran
- Meldepflicht für den Transport von Rohöl und Erdölprodukten aus dem Iran
- Abschluss von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit dem Handel oder dem Transport von Rohöl und Erdölprodukten aus dem Iran
- Schwellenwerte für Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen (die Schwellenwerte wurden nicht ganz abgeschafft, aber auf den zehnfachen Betrag erhöht).
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Aufhebung bisher suspendierter Sanktionen gegenüber Iran
Business Outlook Iran – New Opportunities (27. August in Zürich)