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Schweizer Bundesrat setzt Fintech-Neuregelung in Kraft

Am 5. Juli 2017 verabschiedete der Schweizer Bundesrat eine Änderung der Bankenverordnung, die am 1. August 2017 in Kraft treten wird. Die Änderung soll gewährleisten, dass die Markteintrittsbarrieren für Unternehmen im Bereich Fintech abgebaut werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Finanzplatz gesteigert wird.

Ab 1. August gelten weniger strenge Regeln für digitale Finanzdienstleister.
Ab 1. August gelten weniger strenge Regeln für digitale Finanzdienstleister.

Die Änderung an der Bankenverordnung (BankV) reguliert Fintech-Unternehmen entsprechend ihrem Risikopotenzial, die Leistungen ausserhalb des normalen Bankgeschäfts erbringen. Vorgesehen sind die folgenden beiden Erleichterungen:

  • Die in der BankV vorgesehene Ausnahmeregelung für die Annahme von Geldern zu Abwicklungszwecken wird ausdrücklich für Abwicklungen innerhalb von 60 Tagen gelten – gegenwärtig gilt entsprechend der Praxis ein Zeitraum von sieben Tagen.
  • Zudem wird ein Innovationsbereich geschaffen: Die Annahme von öffentlichen Geldern bis zu einem Betrag von CHF 1 Million wird in Zukunft nicht mehr als Betrieb auf kommerzieller Basis klassifiziert und ist damit von der Zulassung ausgenommen. Diese Änderung sollte es Unternehmen ermöglichen, ein Geschäftsmodell auszuprobieren, bevor sie schliesslich eine Zulassung einholen müssen, falls sie öffentliche Mittel über CHF 1 Million beziehen. Es sollte auch gegenüber Einlegern klar zum Ausdruck gebracht werden, dass ihre Einlagen nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind.

Für Fintech-Startups und etablierte Banken

Die regulatorischen Erleichterungen gelten nicht nur für Unternehmen im Bereich Fintech, sondern auch für etablierte Finanzdienstleister. Auch Banken sollten den Innovationsbereich nutzen können. Damit wird sichergestellt, dass der Wettbewerb unter den Finanzmarktteilnehmern nicht verzerrt wird. Darüber hinaus haben die Änderungen keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Gesetzes gegen Geldwäscherei.

Weitere Anpassungen sind geplant

Eine weitere Änderung, die das Bankengesetz (BankG) betrifft, wurde bereits von der Schweizer Bundesversammlung in Zusammenhang mit den Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) behandelt. Im Dezember 2016 sprach sich der Ständerat für die Schaffung einer neuen Zulassungskategorie im BankG aus. Diese soll für Unternehmen gelten, die öffentliche Mittel bis zu einem Maximalbetrag von CHF 100 Millionen erhalten, aber keine Gelder investieren oder keine Zinsen darauf zahlen. Für diese neue Kategorie sollte es eine vereinfachte Zulassung geben sowie auch betriebliche Anforderungen entsprechend der gegenwärtigen Banklizenz in den Bereichen Rechnungslegung, Revision und Einlagensicherung. Diesbezüglich wird diesen Herbst im Nationalrat eine Debatte stattfinden.

Der Bundesrat wird weiterhin jegliche Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung und Fintech genau verfolgen und weitere regulatorische Massnahmen prüfen. Die entsprechende Arbeit, das bedeutet die Klärung der rechtlichen Qualifikation virtueller Währungen, wurde in Angriff genommen und soll zügig vorangetrieben werden.

Innovationsförderung mit InsurTech

Das Tempo des Wandels in der Finanzdienstleistungsbranche beschleunigt sich, und obwohl sich die Versicherungsbranche nicht über Nacht ändern wird, haben viele bereits begonnen, über ihre eigenen Organisationen hinauszublicken, um auf Herausforderungen zu reagieren und Chancen zu nutzen. Es werden neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt, die den Anforderungen eines wachsenden und sich verändernden Kundenstammes entsprechen. Mit der Entwicklung neuer Arten der Geschäftstätigkeit werden Kostensenkungen ermöglicht, zudem werden neue Technologien wie künstliche Intelligenz entstehen.

Künstliche Intelligenz und das Internet der Dinge bieten nicht nur Kunden ein besseres Erlebnis, sie optimieren auch Abläufe im Back-Office. InsurTech revolutioniert die Versicherungsbranche. Was zuvor als disruptive Kraft wahrgenommen wurde, fördert nun Innovationen im gesamten Sektor.

Quelle: Pressemitteilung des Schweizer Bundesrates

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