Exportwissen

Export von Nahrungsmitteln nach Indonesien

 Was man über das Halal-Gesetz wissen muss

Rund 87 % der Bevölkerung Indonesiens sind Moslems; es ist daher wichtig, dass Nahrungsmittelhersteller mit Halal-Nahrungsmitteln auf lokale Konsumenten Rücksicht nehmen. Das Gesetz Nr. 33 aus dem Jahr 2014 befasst sich mit einer Garantie für Halal-Produkte und legt fest, dass Nahrungsmittel und Getränke sowie auch der Herstellungs- und Verpackungsprozess den islamischen Reinheitsgeboten bzw. Halal-Richtlinien zu entsprechen haben. Die Halal-Anforderung dürfte im Oktober 2019 in Kraft treten, wobei die Lebensmittel- und Getränkebranche bei der Umsetzung an erster Stelle steht

Frau arbeitet in einer Fabrik

Was sind Halal-Produkte?

Halal-Produkte sind Verbrauchsprodukte wie Nahrungsmittel, Getränke, Arzneimittel, Kosmetika, chemische Produkte, biologische Produkte, genetisch veränderte Produkte oder Waren, die von Menschen in Übereinstimmung mit islamischen Prinzipien verwendet oder angewandt werden können («Halal-Produkte»).

Gegenstand des Gesetzes zu Halal-Produkten sind Rohstoffe und Herstellungsprozesse für solche Produkte (Kapitel III). Rohstoffe von bestimmten Tieren werden als «Haram» betrachtet (das Gegenteil von «Halal»), dazu gehören Verendetes, Blut und Schweinefleisch. (Artikel 18: 1). Halal-Herstellungsverfahren erfordern, dass Ort, Anlagen, Geräte, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Vertrieb und Verkauf von Halal-Produkten streng von Nicht-Halal-Produkten getrennt werden. Darüber hinaus müssen Produktionsstätten von Halal-Produkten sauber und hygienisch gehalten werden und frei von Verunreinigungen («Najis») und Nicht-Halal-Produkten sein.

Das Halal-Zertifizierungsverfahren

Die Behörde zur Halal-Produktsicherung (BPJPH) kann in Ausübung ihrer Befugnisse mit entsprechenden Ministerien und/oder Institutionen, der Halal-Zertifizierungsagentur (LPH) und dem Indonesischen Rat der Ulama (MUI) zusammenarbeiten. Die BPJPH wird die Rolle des MUI übernehmen, der bislang einzigen Institution, die Halal-Zertifikate ausstellte. Das Gesetz Nr. 33/2014 fordert die Einrichtung der BPJPH, die 2017 gegründet wurde.

Obwohl Halal-Zertifikate von der BPJPH ausgestellt werden, wird das Verfahren zur Überprüfung, ob ein Produkt Halal ist oder nicht, von einer anderen Stelle durchgeführt werden: der Halal-Zertifizierungsagentur (Lembaga Pemeriksa Halal oder «LPH»). Die LPH wird prüfen und verifizieren, ob die Rohstoffe und Herstellungsverfahren Halal sind. Diese Aktivitäten können innerhalb oder ausserhalb der Produktionsanlage durchgeführt werden.

Eine LPH kann von der Regierung und öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten eingerichtet werden. Um den Betrieb aufnehmen zu können, muss eine LPH von der BPJPH akkreditiert werden, mindestens drei Inspektoren beschäftigen, über ein eigenes Labor verfügen oder mit einer anderen Partei zusammenarbeiten, die ein Labor besitzt.

Bestimmung zu Standort, Umgebung und Verarbeitung von Halal-Produkten

Der Standort für Halal-Schlachtungen sowie die Umgebung und die Ausrüstung von PPH für Schlachtung, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Vertrieb, Verkauf und Ausgabe müssen von Nicht-Halal-Produkten getrennt sein.

  • Der Standort für Schlachtungen muss:
    • über eine physische Trennung zwischen Halal- und Nicht-Halal-Schlachtereien verfügen
    • von einem Zaun mit einer Höhe von mindestens drei Metern umgeben sein
    • nicht in hochwassergefährdeten oder durch Rauch, Gerüche, Staub und andere Verunreinigungen verschmutzten Gebieten liegen
    • über von Nicht-Halal-Schlachtereien getrennte Abfallbehandlungsanlagen für feste und flüssige Abfälle verfügen
    • getrennte Türen für die Einbringung von zerlegten Tieren und den Ausgang für Schlachtkörper und Fleisch haben

Die Schlachtereien müssen zwischen Halal und Nicht-Halal trennen. Eine solche Trennung zwischen Halal und Nicht-Halal sollte auch auf die Lagerung von Zutaten und Produkten sowie die Lagerstätten, Verpackungsbestandteile und deren Anlagen, Transportfahrzeuge und deren Anlagen, Verkaufsprozesse, Verkaufsstätten und Ausgabe sowie deren Anlagen angewandt werden.

Die Ausstattung für die folgenden Zwecke sollte getrennt zwischen Halal und Nicht-Halal erfolgen: Schlachtung, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Vertrieb, Ausgabe und Verkauf.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfen nur drei Arten von Produkten verkauft werden:

  1. Halal-zertifizierte Produkte
  2. Nicht zertifizierte Produkte
  3. Nicht-Halal-Produkte

Für Nr. 2 und 3 gilt eine Verpflichtung zur klaren Kennzeichnung auf der Verpackung unter Angabe des Produkttyps. Details in Bezug auf den Inhalt dieser Kennzeichnung sind noch nicht bekannt.

Zertifizierungsgebühr und Registrierungsverfahren für auswärtige Halal-Zertifizierung

Die Zertifizierungsgebühr wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt, das die Halal-Zertifizierung beantragt. Produkte mit Halal-Zertifizierung von ausländischen Institutionen, die über eine gegenseitige Anerkennung mit der BPJPH verfügen, müssen nur ihr Zertifikat registrieren und brauchen keine neue Halal-Zertifizierung zu beantragen. Die genannte Registrierung sollte an die BPJPH geschickt werden und im Anhang eine Kopie der ausländischen Zertifizierung, die von der indonesischen Botschaft im Ursprungsland bestätigt wurde, sowie eine Liste von Waren, die importiert werden, einschliesslich HS-Code und einer Bestätigung der Gültigkeit der Dokumente. Wenn die Registrierung erfolgreich ist, wird der Leiter der BPJPH eine Registrierungsnummer ausgeben, die an der Verpackung und an einem bestimmten Teil oder einer bestimmten Stelle des Produktes sowie in der Nähe des Halal-Etiketts angebracht werden sollte.

Hinweis: Zum heutigen Tag (09.01.2019) befindet sich die Ableitung/Umsetzung der Halal-Regelungen noch in der Entwicklung. Die oben genannten Informationen können sich entsprechend der Entwicklung der Durchführungsverordnung noch ändern.

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