Exportwissen

Artenschutzabkommen CITES

Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (Juni 2020).

Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Um diese nicht weiter zu gefährden muss der Handel mit Exemplaren dieser Arten einer besonders strengen Regelung unterworfen werden und ist deshalb bewilligungspflichtig.

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Welche Tier- und Pflanzenarten hiervon betroffen sind, kann in der CITES-Artenliste überprüft werden. Die Regelungen gelten auch für Erzeugnisse aus Tier- und Pflanzenarten der CITES-Artenliste, wie zum Beispiel Musikinstrumente aus geschütztem Holz oder Uhrenarmbänder aus Leder von geschützten Tieren.

Import

Für die Einfuhr von geschützten Arten benötigt es eine artenschutzrechtliche Einfuhr-bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bei gewerbsmässigem Handel mit betroffenen Produkten kann eine Dauerbewilligung beantragt werden, damit nicht jedes Mal eine neue Bewilligung beantragt werden muss. Es ist jedoch eine Bestandeskontrolle zu führen. Um eine entsprechende Bewilligung zu erhalten, ist eine CITES-Ausfuhrbewilligung, ausgestellt von der entsprechenden Vollzugsbehörde des Herkunftslandes, vorzulegen. Detaillierte Informationen zum Import von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten sind auf der Webseite des BLV zu finden.

Export

Grundsätzlich gelten die Einfuhrbedingungen des Bestimmungslandes, welche Sie in unserer kostenlosen Zolldatenbank entnehmen können (siehe unter Importformalitäten). Bei der Aus- oder Wiederausfuhr von Produkten, welche unter die CITES-Bestimmungen fallen, ist zudem ein Zeugnis des BLV erforderlich. Für Sendungen von Pflanzen, welche nicht den CITES-Bestimmungen unterliegen ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zuständig.

Detaillierte Informationen zur Aus- und Wiederausfuhr von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten sind auf der Webseite des BLV zu finden.

 

 

Rückfragen oder weitere Informationen

Das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise steht Ihnen unter exporthelp@s-ge.com oder Tel. 0844 811 812 zur Verfügung.

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