Zolltarifnummer / HS Code
Sämtliche Handelswaren müssen bei der Ein- bzw. Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden. Hierfür wird eine Zolltarifnummer benötigt.
Die Zolltarifnummer dient der eindeutigen Codierung von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Diese Warennummer wird unter anderem für statistische Zwecke und zur Ermittlung der Einfuhrabgaben verwendet.
Wie die meisten weltweiten Zolltarifnummern beruht auch die schweizerische Zolltarifnummer auf dem international gültigen harmonisierten System (HS). Der HS-Code entspricht den ersten sechs Ziffern der jeweiligen Zolltarifnummer. Die nachfolgenden Ziffern sind regionsabhängig (Land, Zollunion).
Um die Waren der richtigen Zolltarifnummer zuzuordnen ist in der Regel ein produkte-technisches Wissen notwendig. Anhand des Warenverzeichnis im Tares oder in unserer kostenlosen Zolldatenbank kann die Zuordnung der Waren vorgenommen werden. Bei Unsicherheiten gibt es die Möglichkeit, eine verbindliche Zolltarifauskunft beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einzuholen.
Zollabgaben
Zollabgaben dienen in erster Linie dem Schutz der inländischen Wirtschaft im Bestimmungsland. Für die Berechnung der Zollabgaben ist in den meisten Ländern der Warenwert entscheidend. In der Schweiz gilt jedoch das Bruttogewicht als Berechnungsgrundlange.
Die Höhe der anfallenden Zölle wird über die Zolltarifnummer der Waren definiert. Welcher Importzoll für Ihre Waren im Bestimmungsland erhoben wird, können Sie in unserer kostenlosen Zolldatenbank anhand des entsprechenden HS-Codes nachschauen. In unsererem praktischen GoGlobal Cockpit können Sie eine konkrete Checkliste für Ihre Warennummer für ein spezifisches Zielland erstellen.
Besteht zwischen der Schweiz / EFTA und dem Bestimmungsland ein Freihandels-abkommen (FHA), kann allenfalls von einem präferenzierten Zollsatz profitiert werden. Hierfür muss die Ware zwingend den im FHA definierten Ursprungsregeln entsprechen und ein gültiger Ursprungsnachweis erstellt werden. Besteht kein FHA mit dem Bestimmungsland oder entspricht die Ware nicht den Ursprungsregeln, kommt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN), welcher von der WTO festgesetzt wird, zum Tragen.
Neben den «normalen» Zollabgaben werden in einigen Ländern und für bestimmte Waren beim Import zusätzliche Abgaben, wie z.B. VOC (Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen), Bier- und Tabaksteuern oder auch Anti-Dumping Zölle erhoben. Auf welche Waren und zu welchem Satz diese Abgaben angewendet werden, ist ebenfalls in unserer Zolldatenbank ersichtlich.
Nach dem Generalized System of Preferences (GSP) gewährt die Schweiz wie auch andere Länder Zollvergünstigungen für Ursprungswaren aus Entwicklungsländern. In der Regel wird für Industrieprodukte Zollfreiheit und für die anderen Produkte eine Zollbegünstigung gewährt. Für Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries) wird auf alle Güter Zollfreiheit gewährt. Um von der Zollvergünstigung profitieren zu können wird ein entsprechender Ursprungsnachweis benötigt. Dies kann entweder ein Statement of Origin, ein Form A oder eine Ursprungserklärung REX (Registrierter Exporteur) sein.