
Erfahren Sie mehr über die übergangsweise bilaterale Anwendung der revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen).
Die Mehrheit der Vertragsparteien, darunter auch die Schweiz, haben beschlossen, die revidierten Regeln übergangsweise bilateral anzuwenden. Damit sollen die Unternehmen dieser Vertragsparteien schon von den revidierten Regeln des Übereinkommens profitieren können, wodurch die Verwaltung der Ursprungsregeln flexibler und einfacher wird. Die übergangsweise bilaterale Anwendung («Übergangsperiode») endet, sobald das revidierte PEM-Übereinkommen verabschiedet ist. Um den Zeitpunkt, ab dem die revidierten Regeln in Kraft gesetzt werden, zu vereinheitlichen und die Anwendung der neuen Kumulierungsregeln einer möglichst grossen Zahl von Vertragsparteien zu ermöglichen, haben diese beschlossen, sie gleichzeitig und zwar nach Möglichkeit ab dem 1. September 2021 anzuwenden.
In diesem Webinar erhalten Sie Informationen zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) und zu dessen übergangsweiser bilateraler Anwendung.
Melden Sie sich an für das kostenlose Webinar vom Donnerstag, 3. Juni von 11.00 – 12.00 Uhr und profitieren Sie vom Fachwissen unserer Experten. Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie live per Chat Ihre Fragen an die Experten, welche in der Q&A Session beantwortet werden.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme am Webinar!
Intro
Informationen
Datum | |
iCal | Herunterladen |
Zielpublikum | Importeure sowie Exporteure aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein |
Veranstalter | Switzerland Global Enterprise |
Veranstaltungssprache |
Deutsch |
Ort |
Online session |
Teilnahmekosten | Kostenlos |
Anmeldeschluss |
|
Gast-Referenten |
Herr Ralf Aeschbacher, Eidg. Zollverwaltung Herr Jean-Pierre Lattion, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO |