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Fragen Freihandelsabkommen Georgien

Hier finden Sie die richtigen Dokumente und die häufigsten Fragen rund um das Freihandelsabkommen (FHA) mit Georgien, in Kraft seit dem 1. Mai 2018.

Fragen Freihandelsabkommen Georgien

Nach der Ratifizierung durch die einzelnen Länder trat das Freihandelsabkommen der EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Georgiens am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf Industrieprodukte entfallen sofort nahezu alle Einfuhrzölle. Auf relevante verarbeitete und unverarbeitete Nahrungsmittelprodukte werden die Zölle weitgehend reduziert.

Wie erfolgt der Zollabbau bei Einfuhren in die Schweiz oder in Georgien?

Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die meisten Zölle in einem Schritt aufgehoben. Gleichzeitig wird Georgiens Status als präferenzberechtigtes Entwicklungsland aufgehoben. Ausnahmen bestehen für verschiedene Agrarerzeugnisse sowie Fisch- und Meeresprodukte.

Welche Ursprungsbestimmungen gelten in diesem Abkommen?

Die des PEM-Übereinkommens, die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.

Was gilt als Ursprungsnachweis in diesem FHA?
  • Die Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR. 1
  • Die Ursprungserklärung auf der Rechnung

 - Vorerst nur ohne (PEM) Kumulation anwendbar:

  • Die Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR-MED
  • Die Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED
Wortlaut der Ursprungserklärung

Es ist der im PEM-Übereinkommen vorgesehene Wortlaut zu verwenden.

Darf in diesem FHA kumuliert werden?

Ja. Die bilaterale Kumulation (EFTA-Georgien) ist seit in Kraft Tretens dieses Freihandelsabkommen möglich. Dieses Freihandelsabkommen sieht die Anwendung der Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens vor. Da Georgien den Pan-Europa-Mittelmeer-Konvention (PEM-Konvention) beigetreten ist, ist auch die diagonale Kumulation mit gemeinsamen Freihandelspartner innerhalb des Euro-Med-Systems grundsätzlich möglich. Derzeit fehlen aber teilweise noch die rechtlichen Grundlagen dazu, so dass meist nur die bilaterale Kumulation EFTA-Georgien möglich ist (Stand September 2018).

Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2018 ist jedoch bereits die diagonale Kumulation EFTA-Georgien-EU möglich (inkl. Basisagrarprodukte und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse).

Was ist besonders bei diesem FHA?

Dieses Abkommen deckt alle Waren ab. Es bestehen keine zusätzlichen bilateralen Landwirtschaftsabkommen.

Drawback-Verbot

Kommt in diesem FHA zur Anwendung. Dies bedeutet, dass bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen in der Schweiz keine Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaften verwendet werden dürfen, die Gegenstand einer Rückerstattung von Zöllen sind (z.B. im Veredlungsverkehr ein- und wieder ausgeführte Waren).

Welche weiteren Vorteile erlange ich als Schweizer Unternehmen mit diesem FHA?

Schweizer Unternehmen sind nun gegenüber ihren Konkurrenten aus der EU nicht mehr benachteiligt. Die EU hat seit 2016 auch ein FHA in Kraft mit Georgien.

Wichtige Dokumente und weitere Informationen zur Anwendung

Zirkular der EZV in Deutsch, Französisch, Italienisch

Das vollständige Abkommen EFTA-Georgien ist auf der Homepage der EFTA in englischer Sprache unter folgendem Link aufgeschaltet.

Die aktuell gültigen präferenziellen Zolltarife sowie die Ursprungs- und Listenregeln sind in der Zolldatenbank unter folgendem Link abrufbar.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen unser ExportHelp Team zur Verfügung.

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0844 811 812

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