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Fragen Freihandelsabkommen Indonesien

Hier finden Sie die richtigen Dokumente und die häufigsten Fragen rund um das Freihandelsabkommen (FHA) mit Indonesien, welches am 01.11.2021 in Kraft trat.

Indonesia

Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) wird den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen verbessern. Für 98% der heutigen Warenausfuhren der Schweiz nach Indonesien werden nach Ablauf der Zollabbaufristen sämtliche Zölle wegfallen. Darüber hinaus umfasst das Abkommen insbesondere Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Werden die Präferenzansätze noch gewährt?

Ab Inkrafttreten des Freihandelsabkommen, werden Indonesien die Zollpräferenzen nach dem Allgemeinen Präferenzsystem für Entwicklungsländer nicht mehr gewährt und durch die vereinbarten präferenziellen Ansätze ersetzt.

Ursprungskumulation

Im Rahmen des Abkommens EFTA-Indonesien ist die Kumulation von Ursprungswaren der EFTA-Ländern und Indonesien vorgesehen. Eine Kumulation mit Waren anderer Länder ist nicht erlaubt

«No-alteration»-Regel

Dieses Abkommen sieht die "Non-alteration"-Regel vor, d.h. die eingeführten Ursprungswaren müssen dieselben sein, die aus der Vertragspartei ausgeführt worden sind. Sie dürfen unterwegs nicht in unerlaubter Art und Weise be- oder verarbeitet worden sein. Die Aufteilung von Sendungen in Drittstaaten ist erlaubt.

Ursprungsnachweise

Die Ursprungserklärung kann unabhängig vom Warenwert durch den Ausführer auf der Rechnung ausgefertigt werden. Die Ursprungserklärung ist in Englisch auszufertigen. Eine Warenverkehrsbescheinigung ist in diesem Abkommen nicht vorgesehen.

Palmöl und Palmkernöl

Wer Palmöl oder Palmkernöl aus Indonesien zum Präferenzzollsatz einführen will, muss nebst der Ursprungserklärung auch die vom SECO erhaltene Berechtigungsnummer vorlegen. Mit der Zollanmeldung bestätigt der Importeur, dass das eingeführte Palmöl oder Palmkernöl entlang der gesamten Lieferkette gemäss einem zugelassenen Zertifizierungssystem zertifiziert ist.

Nachprüfungsverfahren

Die Frist für die Beantwortung von Nachprüfungsgesuchen ist mit drei Monaten (verlängerbar um weitere drei Monate) kurz bemessen. Ausführer müssen sich deshalb auf kurze Fristen für die Vorlage von Belegen und dergleichen einstellen.

Zollabbau bei der Einfuhr nach Indonesien

Für die meisten Erzeugnisse der Kapitel 25-97 ist der Zollabbau asymmetrisch. Während die EFTA-Länder ihre Zölle mit Inkrafttreten in einem Schritt aufheben, erfolgt die Zollermässigung/-befreiung in Indonesien schrittweise. 

Die aktuellen Zolltarife können in unsere Zolldatenbank eingesehen werden.

Übergangsbestimmungen

Ursprungswaren, welche sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens im Durchgangsverkehr, in vorübergehender Verwahrung in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können dennoch in den Genuss einer präferenziellen Veranlagung im Rahmen des Abkommens gelangen. In diesen Fällen besteht bis zum 28.02.2022 die Möglichkeit, eine nach Inkrafttreten des Abkommens im Ausfuhrland ausgefertigte Ursprungserklärung sowie Unterlagen zum Nachweis der unmittelbaren Beförderung vorzulegen.

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