Analyse

Das sind die Auswirkungen der US-Steuerreform auf Schweizer KMU

Die neue Steuerreform von US-Präsident Donald Trump betrifft auch Schweizer Exporteure. Schweizer Unternehmen, die mit einer Tochtergesellschaft in den USA vertreten sind oder indirekte Geschäftsbeziehungen mit dem Land pflegen, profitieren von dem neuen Gesetz.

Report US tax reform

Aufgrund der gesenkten Körperschaftssteuer müssen Schweizer Unternehmen weniger Steuern bezahlen. Der höchste marginal progressive Steuersatz wurde von 35 % auf eine Pauschale von 21 % reduziert.

Gleichzeitig können Schweizer Unternehmen auch indirekt von dieser Steuersenkung profitieren, denn die amerikanischen Unternehmen haben dank dieser Änderung mehr Geld zur Verfügung. Die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen dürfte steigen.

Knackpunkt «BEAT»-Steuer  

Die neue Steuerreform in den USA ist jedoch auch mit Stolpersteinen verbunden. Ein Knackpunkt ist die neue Basiserosions- und Anti-Missbrauchs-Steuer (Base Erosion and Anti-Abuse Tax «BEAT»). Diese Steuer kann beispielsweise bei Zahlungen von Zinsen, Lizenzgebühren oder Verwaltungsvergütungen fällig werden. Hier besteht ein Risiko, dass diese Beträge doppelt versteuert werden. Einerseits durch das Tochterunternehmen in Form der BEAT-Steuer, andererseits durch den Mutterkonzern aufgrund der Schweizer Einkommenssteuer. 

Die meisten KMU sollten davon aber nicht betroffen sein, da sich die Steuer nur an börsennotierte Firmen und grosse Privatunternehmen richten dürfte. Dennoch sollten alle Unternehmen aber entsprechend informiert sein.

USA werden attraktiver

Insgesamt sind die USA durch die Steuerreform für Schweizer KMU attraktiver geworden. Sie sollten sich deshalb mit den Details auseinandersetzen und von den Vorteilen profitieren können. Dafür spielt es keine Rolle, ob das Schweizer KMU in die USA exportiert oder mit einer Niederlassung vor Ort ist.

Eine detaillierte Übersicht über die US-Steuerreform und über die Auswirkungen für Schweizer KMU finden Sie im Bericht, welchen Sie am Ende des Artikels downloaden können.    

Haben Sie Fragen zum Export in die USA? Kontaktieren Sie unsere Beraterin für Nordamerika, Annina Bosshard oder nehmen Sie an einem kostenlosen Beratungsgespräch teil - neu auch online möglich. Jetzt anmelden 

 

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