Checkliste

Export nach Saudi-Arabien: Was müssen Sie beachten?

Saudi-Arabien ist der zweitgrösste Markt für die Schweiz in der GCC Region und liegt auf Platz Nummer 27 der Liste der schweizerischen Export-Handelspartner einbringt.
Schweizer Produkte und Dienstleistungen profitieren von einem hervorragenden Ruf in Saudi-Arabien. Ebenfalls sind Schweizer Unternehmer als Know-how Träger in vielen Industrien gerne gesehen. Doch was müssen Sie beim Export nach Saudi-Arabien beachten?
 

Dubai

Benötigte Exportdokumente

1.    Handelsrechnung

Neben den Handelsüblichen Angaben, muss die Rechnung folgendes enthalten:

  • HS-Code und Ursprungsland
  • Transportinformationen wie Name des Schiffes / Flugnummer und Abgangsdatum
  • Kosten für Fracht und Versicherung sind bei einem CIF (Cost Insurance Freight) Verkauf getrennt auszuweisen.
  • Anzahl und Art der Packstücke
  • Genaue Warenbezeichnung inklusive Angabe des Netto- und Bruttogewichts
  • Rechtmässige Unterschrift des Exporteurs

In der Praxis wird zudem vom Importeur oft eine Deklaration des Herstellers verlangt.
"The goods were manufactured by ... (name and address of the manufacturer).".

Die Handelsrechnung ist durch die zuständige Handelskammer zu beglaubigen.

2.    Packliste

Der Sendung ist eine Packliste beizulegen, welche eine Übersicht über die Einzelheiten und Inhalte der Packstücke inklusive deren Masse und Anzahl enthält.

3.    Ursprungserklärung

Für präferenzielle Ursprungsware gemäss den Vereinbarungen des Freihandelsabkommen EFTA-GCC (Kooperation der arabischen Golfstaaten) ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 zu erstellen. Dies unabhängig vom Warenwert und auch mit dem Status des Ermächtigte Ausführer, da das Freihandelsabkommen keine Rechnungserklärung vorsieht.

4.    Ursprungszeugnis

Unabhängig davon ob es sich um präferenzbegünstigte Waren handelt oder nicht ist ein durch die Handelskammer beglaubigtes Ursprungszeugnis erforderlich.

Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses ist folgende Erklärung abzugeben:

"We hereby declare that the mentioned merchandise/foodstuff is being exported to Saudi Arabia on our own account. The goods are of pure national origin of ...."

Diese muss bei Waren ohne Schweizer Ursprung mit folgender zusätzlicher Erklärung ergänzt werden:

"We certify that the goods are manufactured by: ... (Name und Adresse des Herstellers)."

Ursprungszeugnisse bedürfen keiner konsularischen Legalisierung.

5.    Warenmarkierung

Produkte, welche in Saudi-Arabien eingeführt werden müssen mit einem nicht entfernbaren Hinweis auf das Ursprungsland versehen werden. Dies kann durch Gravieren, Nähen, Drucken oder Pressen erfolgen.

Detaillierter Informationen zu den für Ihre Produkte geltenden Importformalitäten in Saudi-Arabien erhalten Sie auch in unserer kostenlosen Zolldatenbank

Registrierungen

Alle Sendungen welche nach Saudi-Arabien geliefert werden, benötigen ein «Product Certificate of Conformity (PCoC)» und ein «Shipmemt Certificate of Conformity (SCoC)» welche über die SABER-Plattform ausgestellt werden müssen. Die Registrierung der Produkte auf der SABER-Plattform erfolgt in der Regel durch den in Saudi-Arabien registrierten Importeur.

Produkte und Verpackungen, welche aus Polyethylen oder Polypropylen hergestellt werden, müssen in Saudi-Arabien aus einem zugelassenen oxo-biologischen Material bestehen und entsprechend gekennzeichnet sein. Ohne das entsprechende Logo dürfen die Produkte nicht nach Saudi-Arabien eingeführt werden. Damit das Logo verwenden werden darf, benötigt der Hersteller oder der Importeur eine entsprechende Lizenz von der SASO (Saudi Standards, Metrology and Quality Organisation).

Sanktionen / Embargos / Exportkontrollen

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels sind keine Sanktionen oder Embargos gegenüber dem Königreich Saudi-Arabien verhängt. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern, weshalb wir Ihnen empfehlen vor jedem Export zu klären ob entsprechende Massnahmen verhängt wurden.

Gewisse Produkte und Produktgruppen wie zum Beispiel Dual-Use-Güter benötigen auch für die Lieferung in nicht sanktionierte Länder eine Ausfuhrbewilligung. Für Waren aus Israel besteht in Saudi-Arabien ein generelles Einfuhrverbot.

S-GE Tipps

Incoterms

Für Lieferungen nach Saudi-Arabien können grundsätzliche sämtliche Incoterms-Klausel verwendet werden. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass Sie als Verkäufer bei der Klausel DDP (Duty Delivered Paid) die maximale Verantwortlichkeit tragen und für sämtliche Kosten aufkommen müssen. 

Zahlungsbedingungen

Eine Zahlung zu erhalten kann schwierig, frustrierend und zeitaufwendig sein. Deshalb empfiehlt es sich vorgängig einen Kompromiss mit dem Saudischen Unternehmen zu finden. Ein Akkreditiv zum Beispiel, dies ist zwar mit Gebühren verbunden aber trotzdem weniger kostspielig als ein allfälliges Gerichtsverfahren.

Sämtliche Angaben in diesem Artikel dienen lediglich als Hinweise und sind weder abschliessend noch rechtsverbindlich.

Kontakt

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen gerne das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise unter exporthelp@s-ge.com oder Tel. 0844 811 812 zur Verfügung.

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