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Chinas neue Registrierungsvorschriften für ausländische Lebensmittelhersteller

Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle ausländischen Lebensmittelhersteller, -vertreiber und -lager Chinas neue Registrierungsanforderungen erfüllen.

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Im April 2021 veröffentlichte die Generalzollverwaltung der Volksrepublik China (GACC) zwei wichtige Vorschriften für ausländische Lebensmittel, die nach China exportiert werden. Die neuen Anforderungen betreffen alle Lebensmittel, nicht aber Lebensmittelzusätze und verwandte Produkte wie zum Beispiel Lebensmittelverpackung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, sowie Equipment für die Lebensmittelbranche.

Wir haben für Schweizer Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, ein Merkblatt dazu zusammengestellt.

Das Merkblatt enthält folgende Informationen:

  • Produktklassifizierungsschema
  • Beschreibung der zwei verschiedenen Registrierungsverfahren
  • Beantragungsprozess
  • Details zur Gültigkeitsdauer, Suspension und Korrekturverfahren

Lesen Sie unseren Bericht und profitieren Sie von den umfassenden Informationen zu den neuen Vorschriften.

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