Fallstudie

Brexit: Änderungen für Schweizer Exporteure

Was gilt es bei den Umstellungen bei den Präferenzkalkulationen zu beachten?

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Freihandelsabkommen Schweiz – Vereinigtes Königreich in Kraft. Trotzdem bleibt für den Präferenzverkehr nicht alles, wie es war, sondern es wird eine Umstellung bei den Präferenzkalkulationen erforderlich. Was gilt ab dem 1. Januar für Schweizer Unternehmen, die ins Vereinigte Königreich oder die Europäische Union exportieren?

London

Es wird ernst: Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase im Rahmen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die Schweiz hat frühzeitig gehandelt und als eines der ersten und wenigen Länder bereits vor dem ersten Austrittsdatum ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen.

Unabhängig davon, ob es zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich noch zu einer Vereinbarung kommen wird, tritt am 1. Januar 2021 das Handelsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich in Kraft. Unternehmen, die aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich exportieren oder von dort importieren, müssen sich mit den neuen Regeln auseinandersetzen und ihre Präferenzkalkulationen überprüfen beziehungsweise neu definieren. Dies kann letztlich zukünftige Lieferwege beeinflussen.

Übersicht zu den Umstellungen der Präferenzkalkulationen

Im Artikel der Zoll Revue, den Sie im Anschluss herunterladen können, gibt Annette Reiser einen Überblick der von den Veränderungen betroffenen Bereiche im Rahmen der Präferenzkalkulation. Viele Punkte sind noch offen, denn sie hängen von der zukünftigen Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ab. Hier ist es wichtig, diese im Auge zu behalten. Die Veränderungen betreffen nicht nur Lieferungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, auch die Präferenzkalkulationen im Warenverkehr mit anderen Ländern können betroffen sein. Wir nehmen die wesentlichen Punkte in den Fokus für den Warenverkehr:

Die wesentlichen Punkte für den Warenverkehr: eine Übersicht im Artikel der Zoll Revue 

Laden Sie im Anschluss den Artikel mit den folgenden Themen herunter:

1. Die Präferenzkalkulation im Warenverkehr zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021
  1.1 In der Schweiz vollständig gewonnen und hergestellt, Art. 2 Nr. 2 (a) Ursprungsprotokoll CH/UK
  1.2 In der Schweiz ausreichend be- oder verarbeitet, Art. 2 Nr. 2 (b)UrsprungsprotokollCH/UK
  1.3 Kumulationsmöglichkeiten in der Schweiz, Art. 4 Ursprungsprotokoll CH/UK
2. Die Präferenzkalkulation im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2021
  2.1 In der Schweiz vollständig gewonnen und hergestellt, Art. 2 Nr. 1 a Anlage I PEM-Übereinkommen
  2.2 In der Schweiz ausreichend be- oder verarbeitet, Art. 2 Nr. 1 b PEM-Übereinkommen
  2.3 Kumulation, Art. 3 PEM-Abkommen
3. Übergangsregeln
4. Fazit

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