Ratgeber

Steuerleitfaden für Indien

In unserem Steuerleitfaden für Indien erfahren Sie alles über die Besteuerung digitaler Transaktionen für nicht in Indien ansässige E-Commerce-Betreiber, erhalten einen Überblick über die Umsatzsteuer sowie Informationen zu Vergünstigungen für Exporteure.

Mumbai, Taj Mahal Hotel

Grundsätzlich gibt es in Indien zwei Arten von Steuern: direkte und indirekte Steuern. Zu den direkten Steuern gehören die Körperschaftssteuer sowie die Einkommenssteuer auf die Einnahmen oder Gewinne der Steuerzahler. Ausländische Unternehmen sind in Indien nur steuerpflichtig in Bezug auf: i) in Indien erhaltenes oder als erhalten geltendes Einkommen oder ii) Einkommen, das in Indien anfällt oder entsteht oder das als in Indien angefallen oder entstanden gilt. Die Steuersätze für verschiedene Arten von Einkommensströmen variieren zwischen 5 % und 40 %. Da Indien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Schweiz geschlossen hat, ist die Besteuerung für Schweizer Staatsangehörige auf die in dem Abkommen festgelegten Sätze beschränkt. Wenn Schweizer Staatsangehörige dagegen ihre Geschäfte mit physischer Präsenz in Indien führen (d. h. über eine permanente Niederlassung verfügen), beträgt der Steuersatz 40 % (plus geltende Gebühren und Angaben) auf Nettobasis.


Besteuerung digitaler Transaktionen für nicht in Indien ansässige E-Commerce-Betreiber


Die indische Regierung hat 2016 das Konzept der Equalisation Levy (EL) eingeführt, eine Abgabe auf digitale Transaktionen. Ihre Anwendung war zunächst nur auf Transaktionen beschränkt, die mit Werbung auf digitalen Plattformen verbunden waren. Seit dem 1. April 2020 hat die indische Regierung jedoch den Geltungsbereich der EL erweitert. Danach ist ein nicht ansässiger E-Commerce-Betreiber zu einer EL-Abgabe in Höhe von 2 % der Vergütung verpflichtet, die er aus E-Commerce-Lieferungen oder -Dienstleistungen bezieht, die er für eine bestimmte Gruppe von Kunden erbracht oder bereitgestellt bzw. vermittelt hat.
Es gibt verschiedene Arten von Rechtseinheiten, die in Indien gegründet werden können. Die Anforderungen in Bezug auf Steuern und regulatorische Compliance variieren ja nach Art der Rechtseinheit.


Umsatzsteuer: ein Überblick


Darüber hinaus fällt in Indien für jede Lieferung von Dienstleistungen und/oder Waren eine USt. an, sofern keine spezifische Ausnahmeregelung der Regierung vorliegt. Die USt. wird, ausgehend von bestimmten Kategorien von Waren und/oder Dienstleistungen, zum Satz von null, 5 %, 12 %, 18 % oder 28 % erhoben. Anders als die frühere indirekte Besteuerung bietet das USt.-Gesetz eine nahtlose Weiterleitung von Vorsteuerguthaben ohne eine kaskadenartige Mehrfachbesteuerung, ausgenommen bei bestimmten Transaktionen. Exporte sind steuerbefreit: So wird auf Exporte abgeführte USt. oder ein nicht in Anspruch genommenes Vorsteuerguthaben auf Antrag an den Steuerzahler erstattet. Aus dem Ausland nach Indien importierte Dienstleistungen sind im Rahmen einer Umkehrung der Steuerschuldnerschaft steuerpflichtig, während der Wert von Lieferungen zwischen verbundenen Rechtspersonen, einschliesslich getrennter Rechtspersonen, dem Offenmarktwert entsprechen sollte.

Anreize für Exporteure


Die Regierung hat die Anreize für Exporteure durch Strukturen wie die Aussenhandelsrichtlinie (Foreign Trade Policy) sowie die Zollrückvergütung (Duty Drawback) im Rahmen des Zollrechts erweitert. Sonderwirtschaftszonen in Indien sind beliebte Investitionsziele für viele international tätige Unternehmen, mit indirekten Steuervergünstigungen bei Beschaffung und Exporten, wenngleich direkte Steueranreize für neue Einheiten nicht mehr verfügbar sind.

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