Ratgeber

Compliance mit dem chinesischen Exportkontrollgesetz

In den letzten Jahren hat China eine Reihe von Vorschriften zur Kontrolle sensibler Importe und Exporte eingeführt, darunter das neue Exportkontrollgesetz im Anschluss an die Bekanntgabe entsprechender Bestimmungen der sogenannten Unreliable Entity List (UEL), nach der bestimmte Unternehmen auf der Schwarzen Liste im Hinblick auf ihre Handelstätigkeit mit China eingeschränkt oder sogar davon ausgeschlossen werden können. Was müssen Schweizer Exporteure in dieser Hinsicht wissen?

Chinesischer Container

Das Gesetz trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Es stellt den ersten umfassenden Gesetzesrahmen zur Beschränkung des Exports von Produkten, Technologien und Dienstleistungen mit militärischem oder doppeltem Verwendungszweck sowie des Exports von Technologien aus Gründen der nationalen Sicherheit oder des öffentlichen Interesses dar. Auf der Grundlage dieses Gesetzes können der Export und der Transfer von Produkten, Technologien und Dienstleistungen verboten oder einer Bewilligungspflicht auf der Grundlage der Produkteigenschaften sowie der Endbenutzer, Verwendungszwecke oder Destinationen unterworfen werden.

Angesichts der Bedeutung des chinesischen Marktes und der Komplexität der schnelllebigen internationalen Handelspolitik Chinas soll dieser Artikel Schweizer Unternehmen helfen, sich einen Überblick über den Gesetzesrahmen zu verschaffen und besser zu verstehen, welche Importe aus China verboten werden könnten oder generell als sensibel einzustufen sind.

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Compliance mit dem chinesischen Exportkontrollgesetz (12/2021) in EN

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