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CE-Kennzeichnung

Um den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen in der EU zu ermöglichen, existieren in der EU Richtlinien und Verordnungen, die grundlegende Anforderungen zum Schutz von Sicherheit, Gesundheit und Umwelt enthalten. Die Richtlinien müssen von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

CE-Kennzeichnung

Die Richtlinien und Verordnungen enthalten keine technischen Details. Diese werden in den von den europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI erarbeiteten harmonisierten Normen festgehalten. Ist ein Produkt nach einer oder mehreren harmonisierten Normen hergestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass das Erzeugnis den von diesen harmonisierten Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.

Die Texte der harmonisierten Normen können bei der SNV bestellt werden.

Der Hersteller hat zu gewährleisten, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen entspricht, indem er eine Konformitätsbewertung des Produkts vornimmt oder vornehmen lässt. Entspricht das Produkt den wesentlichen Anforderungen, bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an und erstellt eine Konformitätserklärung. Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen bzw. ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift auf dem Produkt an. Sie gewährleisten, dass die Konformität bei Serienfertigung sichergestellt ist. Dem Produkt müssen die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen in einer leicht verständlichen Sprache beigefügt sein. Sollte eine externe Konformitätsbewertungsstelle beteiligt sein, bringt der Hersteller die Kennnummer dieser Stelle an.

Importeure und Händler haben sich zu vergewissern, dass der Hersteller seinen Pflichten nachgekommen ist, müssen also überprüfen, dass das Produkt die Konformitätskennzeichnung trägt und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Hersteller (oder deren Bevollmächtigte), Händler und Importeure haben den zuständigen Behörden alle notwendigen Informationen über das betreffende Produkt vorzulegen, damit die Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleistet ist.

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) einerseits die Sicherheit von Produkten beim gewerblichen oder beruflichen Inverkehrbringen, andererseits dient es dem Abbau von technischen Handelshemmnissen durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften an die Regeln des grössten Handelspartner der Schweiz, der Europäischen Union (EU). Mit dem PrSG wurde die Richtlinie 2001/95/EG bzw. die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit ins schweizerische Recht umgesetzt.

Braucht es eine CE-Kennzeichnung in der Schweiz?
Die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz nicht verlangt. Allerdings dürfen Produkte ohne weiteres die CE-Kennzeichnung in der Schweiz tragen.

Die CE-Kennzeichnung wird verlangt, wenn ein Produkt, das unter den Geltungsbereich einer oder mehrerer EU-Richtlinien oder Verordnungen fällt (welche die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorschreiben), im EWR in Verkehr gebracht wird. Dies gilt auch, wenn von der Schweiz aus dorthin exportiert wird.

Richtlinienübersicht zur CE-Kennzeichnung

So profitieren Sie vom Austausch

Andere Unternehmen, gleiche Herausforderungen: Viele KMU sehen sich beim Export mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Diese Erfahrungen auszutauschen ist ein Gewinn für jedes Unternehmen, Sie sparen Zeit und müssen nicht dieselben Fehler machen. Dafür können Sie vom Austausch mit anderen lernen. Und Ihr Wissen zu diesem Thema weitergeben.

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