Für die Mehrwertsteuer gilt im laufenden Jahr ein genereller Satz von 13%, der 2017 auf 14% angehoben werden soll. Von der Steuer ausgenommen sind 57 Waren und Dienstleistungen. Namentlich Grundnahrungsmittel, Babynahrung und Medikamente. Zur Umsetzung der neuen fiskalischen Vorschriften hat die Regierung den Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt. Mit der Einführung der Mehrwertsteuer kommt Ägypten einer Vorgabe des IWF nach. Gleichzeitig erhofft sich Kairo jährliche Mehreinnahmen in der Grössenordnung von umgerechnet EUR 3 Mrd.
Daily News Egypt: VAT implemented starting soon
Ahram Online: Egypt’s approval of value-added tax is credit positive