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Grundzüge des katarischen Steuersystems

Die jüngsten Reformen sollen das katarische Steuersystem vereinfachen und an internationale Normen anpassen. Mit der Einrichtung einer allgemeinen Steuerverwaltung, der Einführung eines neuen online-Steuerverwaltungssystems und  von Mehrwertsteuer und Transferpreisenmacht Katar auch einen weiteren wichtigen Schritt zur Diversifizierung der katarischen Wirtschaft, indem die steuerlichen Rahmenbedingungen modernisiert und die Transparenz erhöht werden. 

qatar

Katar, das Land mit den drittgrössten Erdgasreserven, gehört mit einem der höchsten BIP/Einwohner (2019: USD 70'288) zu den reichsten Staaten der Welt. Erdöl und Erdgas machen gegenwärtig trotz aller Bemühungen zur wirtschaftlichen Diversifizierung 50% des BIP aus. Das Land verfolgt eine Strategie (Qatar National Vision 2030), welche vier Säulen (Human, Social, Economic und Environmental Development) umfasst und die Diversifizierung der Wirtschaft vorantreiben soll. Um die Ziele der 2030-Strategie zu erreichen, soll auch das bestehende Steuersystem, das sich durch sehr niedrige Steuersätze auszeichnet, reformiert werden.

Steuersystem Katars

Steuerpflichtig in Qatar ist, wer Einkommen aus katarischen Ressourcen erzielt und nicht ausdrücklich von der Steuer befreit ist.

1. Persönliche Einkommenssteuer (Personal Income Tax) und Sozialversicherung

Gehälter von Arbeitnehmer*innen sind von der Steuer befreit. Einkommen aus geschäftlicher oder selbstständiger Tätigkeit in Katar werden besteuert, wenn katarische Einkommensquellen genutzt werden.

Die Arbeitgeber*innen müssen Sozialversicherungsbeiträge nur für katarische Arbeitnehmer*innen abführen. Sie sind nicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer*innen anderer Nationalitäten verpflichtet.

2. Unternehmenssteuern

Qatar verfügt derzeit über zwei verschiedene Steuersysteme, die von der staatlichen Steuerbehörde (General Tax Authority, GTA) und dem Qatar Financial Centre (QFC verwaltet werden. Des Weiteren regulieren die Behörden Qatar Science and Technology Park (QSTP) und die Qatar Free Zone Authority die Bestimmungen für Freihandelszonen.

Die gaengigsten Rechtsformen fuer auslaendische Investoren sind dabei die staatliche Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (LLC), die grundsaetzlich zu 51% in katarischem Besitz sein muss; projekt- oder vertragsspezische Zweigniederlassungen (temporary Branch) oder staendige Zweigniederlassungen (permanent Branch), die nur spezifischen Branchen zugaenglich sind. Gesellschaften in QFC, QSTP und den Free Zones koennen durch in spezifischen Branchen taetigen Unternehmen gegruendet werden.

2.1 Katars staatliche Steuerbehörde (General Tax Authority GTA)

Die General Tax Authority, GTA wurde 2019 gegruendet, um eine bessere Verwaltung der Steuern, Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuer, basierend auf internationalen sowie regionalen Standards, zu ermöglichen. Die GTA ist eine autonome Behörde, die die Aufgabe hat die Verwaltung, Erhebung als auch Durchsetzung aller Steuern im Staat zu überwachen.

Die GTA ist zudem für die Formulierung und Umsetzung der nationalen Steuerstrategie, -politik und -gesetzgebung verantwortlich.

Das staatliche Steuersystem bildet mit dem ordentlichen Steuerrecht den allgemeinen Rahmen für die Mehrheit der in Katar tätigen Unternehmen. Neben den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (LLC und Branches) kann eine Steuerpflicht auch durch eine andersweitige staendige Praesenz eines Unternehmens in Qatar (steuerliche Betriebstaette) begruendet werden.

Katars Steuerrecht definiert eine ständige Niederlassung  als eine dauerhafte Praesenz eines Unternehmens  in Katar, über welche Geschäfte ganz oder teilweise betrieben werden. Dies können eine Zweigstelle, ein Büro, eine Fabrik oder Werkstatt, Minen oder Öl/ Erdgas-Förderunternehmen, oder eine einfache dauerhafte Praesenz von Mitarbeitern sein. Auch  Einzelpersonen, welche im Auftrag des Steuerpflichtigen oder in seinem Interesse handelt, koennen als ständige Niederlassung angesehen werden. Um zu bestimmen, ob eine steuerliche Betriebstaette begrundet wird, sind die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen von grosser Bedeutung. Qatar hat Doppelbesteuerungsabkommen mit ueber 60 Ländern, unter anderem mit Frankreich, Grossbritannien, Italien, Iran, Österreich, der Schweiz, Türkei oder Russland abgeschlossen.

Von den rein steuerrechlichen staendigen Niederlassungen auslaendischer Unternehmen abgesehen, muss jedes Unternehmen eine legale Präsenz in Katar haben und im Handelsregister eingetragen sein, um eine Steuererklärung über das elektronische Steuerverwaltungssystem (TAS) einreichen zu können. Zudem benoetigen alle Unternehmen eine Tax Card.

2.1.1 Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax)

Die Körperschaftssteuer wird durch das Einkommenssteuerrecht geregelt. Die Umsetzungsrichtlinien beinhalten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung des Steuersystems. Die Körperschaftssteuer ist eine Unternehmenssteuer, die in erster Linie erhoben wird, wenn ein Unternehmen ganz oder teilweise in ausländischem Besitz ist und Einnahmen aus katarischen Quellen erzielt.

Dabei unterliegen nur Gewinne, die anteilsmaessig auf die nicht nicht-katarischen Anteilsinhaber*innen entfallen, der Steuer. Abgestellt wird dabei auf effektive Regelung der Gewinnauschuettung, die von der eigentumsrechtlichen Verteilung der Anteile abweichen kann. Eine Gesellschaft, deren Anteile zu 51% von katarischen Anteilsinhaber*innen gehalten werden, fuer die jedoch vereinbart wurde, dass 97% der Gewinne an die nicht-katarischen Anteilsinhaber*innen ausgeschuettet werden, bezahlt dementsprechend Steuern auf 97% ihrer Gewinne.

Der anwendbare Steuersatz betraegt pauschal 10%. Für Gewinne aus dem Öl- und Erdgassektor können andere, wesentlich hoehere Steuersätze gelten.

Basis fuer die Steuerermittlung bildet eine nach IFRS Standart erstellte Jahresrechnung, die aus steuerlichen Gesichtspunkten zu korrigieren ist (so werden zum Beispiel Rueckstellungen von wenigen Ausnahmen abgesehen, steuerlich nicht akzeptiert und Abschreibungen unterliegen steuerlichen Beschraenkungen).

Steuerliche Verluste (Verlustvortrag) können bis zu fuenf Jahre (früher drei Jahre) nachdem sie entstanden sind vorgetragen werden, ein Verlustruecktrag ist hingegen nicht moeglich.

Unternehmen, die direkt (oder indirekt via maximal eine andere Gesellschaft) von   katarischer Staatsbürger*innen oder von GCC-Bürger*innen mit steuerlicher Ansaessigkeit in Qatar gehalten werden, bezahlen keine Körperschaftssteuer.

QSTP-Unternehmen und Free Zones - Unternehmen  können eine vollständige Steuerbefreiung von der Körperschaftssteuer beantragen, sind jedoch verpflichtet, Steuererklärungen bei der GTA einzureichen.

2.1.2 Verrechnungssteuer

In Qatar ansaessige Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebstaetten haben auf den Bezug von Dienstleistungen von auslaendischen Dienstleistungserbringern eine 5% Verrechnungsstier einzubehalten und an die GTA abzufuehren. Dies gilt auch fuer in QSTP und den Free Zones gegruendete Unternehmen.

Die Verrechnungssteuer ist seit Ende 2019 auch auf den Bezug von Dienstleistungen geschuldet, die vollumfaenglich ausserhalb von Katar erbraucht werden (z.B. Provisionen, Zinsen (ausser sie werden an Banken entrichtet), Lizenzgebuehren, elektronische Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Managementdienstleistungen, etc.).

Die Verrechnungssteuer kann durch den Dienstleistungserbringer unter bestimmten Voraussetzungen zurueckgefordert werden (gemaess anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen) oder gemaess lokalem Recht an die Steuer in seinem ansassigkeitsstaat angerechnet werden.

Nicht mit der Verrechnungsteuer zu verwechseln ist die sogenannte Retention. Die Retention verpflichtet inlaendische Unternehmen bei Zahlungen an gewisse Vertragspartner (temporaere Zweigniederlassungen) einen Betrag von bis zu 3% des Vertragsvertes einzubehalten, bis der Nachweis erbracht ist dass dieser seinen steuerlichen Pflichten in Qatar nachgekommen ist und eine NOC vorlegen kann).

2.1.3 Transfer Pricing

Das Drittvergleichsprinzip fuer Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ist im staatlichen Steuerrecht in Katar schon laenger verankert. Katar verabschiedete nun aber im Dezember 2019 die Einführung von eines umfassenden Transferpricing Reportings. Die Einzelheiten und sollten demnaechst publiziert werden (wahrscheinlich noch 2020).

2.1.4 Steuerveranlgung und Bussen

Obwohl sich die Situation seit Gruendiung der GTA massiv verbessert hat, stellt die  Kommunikation mit den Steuerbehoerden zeitweilig eine Herausforderung dar. Insbesondere ist die Korrektur von Fehlern schwierig und in der Regel mit Bussen verbunden, die schnell 100% der geschuldeten Steuern ausmachen koennen.

Eine korrekte Deklaration und Abrechnung der Steuern ist daher von extremer Bedeutung.

2.2 Qatar Financial Centre (QFC)

Das Qatar Financial Centre ist eine unabhängige Institution, die ein eigenes Steuerrecht und Steuersystem kennt. Dem QFC-Regime unterliegen  vor allem  Finanzunternehmen. Lokal durch QFC-Unternehmen erzielte Gewinne werden mit 10% Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax) besteuert. Gewisse Unternehmen, welche zu mindestens 90% katarischen Staatsangehörigen gehören, sind von Steuern befreit (u.a. katarische Family Offices, Rückversicherer und firmeneigene Versicherer).

Die QFC-Vorabentscheidungsdienste sind verpflichtet, die Steuererklärungen innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung zu überprüfen und bieten so den QFC-lizenzierten Firmen ein hohes Mass an Sicherheit. Steuerliche Verluste können, im Gegensatz zur staatlichen Steuerbehörde (max. fuenf Jahre), auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Das QFC veröffentlicht online detaillierte steuerliche Anleitungen in einem elektronischen Steuerhandbuch.

Des QFC erhebt keine Verrechnungssteuer.

3. Zollabgaben und Verbrauchsteuern (Custom and Excise Duties)

Zollgebühren fallen generell an, wenn Produkte eingeführt werden, die von ausserhalb der GCC-Region stammen. Besteuert werden diese Produkte normalerweise mit einem Satz von 5%. Fuer spezifische Produkte gelten hoehere Zoelle (zb. Musikinstrumente 15% und Tabakprodukte 100%).

Zusaetzlich zu den obenerwaehnten Zollen wird auf den Import von spezifischen Produkten  ausserhalb der GGC-Region seit dem 01. Januar 2019 eine Verbrauchsteuer (Excise Tax) erhoben. Energy Drinks, Alkohol, Tabak sowie Tabakprodukte und Schweinefleisch werden zu 100% besteuert. Für kohlensäurehaltige Süssgetränke wird eine Verbrauchsteuer von 50% erhoben. Die Einfuehrung einer Verbrauchsteuer auf alle anderen Suessgetraenke wird zur Zeit geprueft. 

4. Aktuelle Reformvorhaben und Neuerungen

4.1 Steuerverwaltungssystem Dhareeba

Dhareeba ist ein neues administratives Steuerverwaltungssystem, welches das bisherige online TAS-System noch heuer ersetzen soll. Das vollständig automatisierte System ermöglicht den Steuerpflichtigen und deren rechtliche Vertreter*innen, alle Steuertransaktionen über eine Online-Plattform durchzuführen und zu verwalten. Sämtliche Steuersubjekte müssen sich im neuen elektronischen Steuerverwaltungssystem registrieren und erhalten eine neue Steueridentifikationsnummer.

4.2 Einführung Transferpreisen (Transfer Pricing), Mehrwertsteuer (VAT)

Gegenwärtig existiert in Katar im Gegensatz zu den GCC-Staaten Bahrain, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emirate keine Mehrwertsteuer, obwohl alle GCC Staaten zur Einfuehrung MWST Systems bis 2019 verpflichtet haben

Dem Vernehmen nach, beabsichtigt Katar die Einführung einer Mehrwertsteuer in der Höhe von 5% per 1.1.2021. Dies könnte aber aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erneut verschoben werden

Fazit: moderner und transparenter

Die oben beschriebenen jüngsten Steuerreformen sollen das Steuersystem Katars vereinfachen und an internationale Normen anpassen. Mit der Einrichtung einer allgemeinen Steuerverwaltung, der Einführung eines neuen online-Steuerverwaltungssystems und  von Mehrwertsteuer und Transferpreisenmacht Katar auch einen weiteren wichtigen Schritt zur Diversifizierung der katarischen Wirtschaft, indem die steuerlichen Rahmenbedingungen modernisiert und die Transparenz erhöht werden. 

Katars Regierung hat in den letzten Jahren die Standortförderung massiv vorangetrieben und beabsichtigt, mehr ausländische Unternehmen nach Katar zu bringen. Zu diesem Zweck gewährt der Staat nicht nur heimischen Unternehmen, sondern zunehmend auch ausländischen Unternehmen verschiedene Steuervorteile.

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