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Änderungen der US-Zölle unter der Administration Trump 2.0

3. Apr. 2025

Die US-Regierung unter der Administration Trump 2.0 hat umfangreiche Änderungen an den Zollsätzen beschlossen. Dieser Artikel bietet eine kompakte Übersicht der relevanten Zollerhöhungen für Schweizer Exporteure.

Zusatzzölle gemäss Section 122 

Nach dem Entscheid des U.S. Supreme Court, wonach die reziproken Zölle als rechtswidrig eingestuft wurden, wurden per 24.02.2026 im Rahmen der Section 122 neue, temporäre Zusatzzölle von 10% auf Importe aus allen Ländern (ausgenommen US-Mexiko-Kanada-Abkommen) eingeführt. Von den Zöllen ausgenommen sind im Annex II aufgeführte Waren. 

Detaillierte Informationen zu den Zusatzzöllen unter: Entscheid des U.S. Supreme Court zu den IEEPA-Zusatzzöllen– Urteil ist bindend 

Stahl und Aluminium

Am 12. März 2025 traten bereits zusätzliche Zölle auf Stahl, Aluminium sowie deren Derivate und Folgeprodukte in Kraft. Für diese Zölle sind keine Ausnahmen vorgesehen. 
Detaillierte Informationen zu den Zusatzzöllen auf Stahl und Aluminium unter: Section-232: Neufestsetzung von Zöllen auf Aluminium-, Stahl- und Kupferwaren auf Basis des gesamten Zollwerts.

Fahrzeuge und Autos

Am 3. April 2025 trat ein neuer US-Zollsatz von 25 % auf alle Importfahrzeuge in Kraft. Zusätzlich wurde der angekündigte Zollsatz von 25 % auf Autoteile am 3. Mai 2025 wirksam. Waren, die unter das USMCA-Abkommen (United States-Mexico-Canada Agreement) fallen, sind von den neuen Zöllen auf Autos und Autoteile ausgenommen.

Quelle: Federal Register :: Adjusting Imports of Automobiles and Automobile Parts Into the United States

Ab dem 1. November 2025 fallen weitere Importzölle auf mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge (MHDVs), deren Fahrzeug-Teile (MHDVPs) und Busse (HTSUS 8702) an. Sie ändert und erweitert die „Proclamations“ 10908 (Autoteile) und 10925 (Autoersatzteile).

USMCA-Ausnahme: Kanadische und mexikanische Lkw erhalten Zollentlastung; Busse sind davon ausgeschlossen.

Quelle: Adjusting Imports Of Medium- And Heavy-Duty Vehicles, Medium- And Heavy-Duty Vehicle Parts, And Buses Into The United States – The White House

Kupfer

Am 1. August 2025 traten zusätzliche Zölle von 50% auf Kupfer und Derivaten in Kraft. 

Detaillierte Informationen zu den Zusatzzöllen auf Kupfer unter: Section-232: Neufestsetzung von Zöllen auf Aluminium-, Stahl- und Kupferwaren auf Basis des gesamten Zollwerts.

Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe 

Am 31. Juli 2026 treten zusätzliche Zölle auf Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe in Kraft. 

Detaillierte Informationen zu den Zusatzzöllen auf Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoff unter: Zusatzzölle auf Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe | S-GE

Reziproke Zölle

Am 2. April 2025, dem sogenannten „Liberation Day“, führte die US-Regierung reziproke Zölle ein. Ziel dieser Massnahme ist es, eine Gleichbehandlung im Handel zu gewährleisten und das bestehende Handelsdefizit zu reduzieren. 

Nach dem Entscheid des U.S. Supreme Court, wonach die reziproken Zölle als rechtswidrig eingestuft wurden, sind diese per Executive Order mit Wirkung zum 24.02.2026 aufgehoben worden. Dieses Urteil ist bindend.

De-minimis-Regelung für Sendungen unter USD 800 

Seit dem 29. August 2025 unterliegen eingeführte Waren aus allen Ländern, die nicht über das internationale Postsystem verschickt werden, einen Wert von USD 800 oder weniger haben und bislang unter die De-minimis-Ausnahme gefallen wären, allen anwendbaren Zöllen. 

Detaillierte Informationen zur De-minimis Regelung unter: De-minimis-Regelung für Sendungen unter USD 800  | S-GE 

Die zollfreie De-minimis-Regelung für Sendungen von Waren mit chinesischem Ursprung wurde am 2. Mai 2025 aufgehoben.

Aktuelle Zollsätze und Zusatzzölle 

Die aktuellen Zusatzzölle sind jederzeit in der Zolldatenbank abrufbar. Aktualisierungen erfolgen in der Regel stichtagsbezogen, können jedoch bei kurzfristigen Änderungen um bis zu einem Arbeitstag verzögert sein. 

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Das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise ist die erste Anlaufstelle für Schweizer und Liechtensteiner KMU bei administrativen Exportfragen aller Art und kann Sie gerne beim Export in die USA unterstützen.

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