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4. Sept. 2026

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Es schafft Zollvorteile für Industrieprodukte; für den Ursprung gelten die revidierten PEM-Regeln. Weitere Informationen bietet unser Checkliste mit den wichtigsten Fragen und Antworten.
Das Freihandelsabkommen mit Kosovo verbessert den Marktzugang für den Waren- und Dienstleistungshandel. Neue Handelsbedingungen und Zollvorteile für Unternehmen Die bisherigen Präferenzen für Kosovo als Entwicklungsland entfallen, stattdessen gelten die vereinbarten Zollvergünstigungen. Für Industrieprodukte werden die Zölle sofort abgeschafft, während für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fisch und Meeresprodukte Ausnahmen gelten. Ursprungsnachweise Es kommen die Ursprungsregeln des revidierten Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM) zur Anwendung, die eine diagonale Kumulation mit anderen Handelspartnern ermöglichen. Für mehr Informationen laden Sie unseren Guide mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Freihandelsabkommen mit Kosovo herunter.