22. Juni 2026

Die Europäische Union führt im Rahmen der Reform ihres Zollsystems ab dem 1. Juli 2026 einen pauschalen Zollbetrag von 3 Euro für Kleinsendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro ein.
Die Europäische Union wird ab dem 1. Juli 2026 für Kleinsendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 EUR einen pauschalen Zollsatz von 3 EUR pro Zolltarifnummer (Zollzeile) einführen. Ziel ist es, auf die stark gestiegene Zahl von E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten zu reagieren und Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Anbietern innerhalb der EU zu reduzieren.
Was ändert sich?
Bisher waren Sendungen mit einem Wert bis zu 150 EUR zollbefreit. Diese Befreiung wurde von ausserhalb der EU ansässigen Online-Plattformen häufig genutzt, um grosse Warenmengen an europäische Verbraucher zu versenden.
Ab 1. Juli 2026 gilt: Jede in der Rechnung aufgeführte Unterposition (d. h. jede Zollzeile mit eigener Zolltarifnummer) löst einen fixen Zollbetrag von 3 EUR aus, ohne Obergrenze.
Verschärfte Anforderungen an Zolldaten
Die europäischen Zollbehörden führen deutlich strengere Dokumentations- und Datenqualitätsanforderungen ein. Insbesondere werden unpräzise oder generische Angaben nicht mehr akzeptiert.
Artikelbeschreibungen müssen klar und strukturiert sein, z. B. mit Angaben zu Material, Verwendungszweck, ggf. Geschlecht, sowie einer eindeutigen Produktbeschreibung. Allgemeine Begriffe wie „clothes“, „accessory“ oder „gift“ genügen nicht mehr.
Beispiele (zulässig):
Das Ursprungsland muss konkret angegeben werden. Angaben wie „EU“, „multiple countries“ oder „unknown“ werden abgelehnt. Zudem sind Quervergleiche mit Produktkennungen vorgesehen.
Pflicht zur Angabe von «Product Identifiers» (PID)
Ab dem 1. November 2026 wird die Angabe von Product Identifiers (PID) pro Zollzeile verpflichtend. Für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2026 ist die Übermittlung freiwillig.
Für jede Zeile sind folgende Identifikatoren anzugeben:
Keine Sonderregelung für Präferenzware unter dem IOSS
Es ist bestätigt, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens Schweiz–EU keine Zollpräferenz für Sendungen gilt, die über den Import One Stop Shop (IOSS) abgewickelt werden. Die gewählte Art der Zollanmeldung hat somit keinen Einfluss auf die Anwendung des Pauschalzolls.
Das bedeutet: Der fixe Betrag von 3 EUR pro Zolltarifnummer wird in jedem Fall erhoben, auch bei präferenziellem Ursprung.
Konsequenzen für Schweizer Unternehmen
Die Reform betrifft Schweizer Unternehmen, die B2C-Sendungen in die EU liefern, direkt:
Besonders betroffen sind Fast Fashion, Accessoires, Kleinteile sowie der plattformbasierte Onlinehandel.
IMPORTATION AND EXPORTATION OF LOW VALUE CONSIGNMENTS – The EUR 3 temporary customs duty “Guidance for Member States and Trade
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Council of the EU agrees flat rate €3 customs duty on low-value E-commerce imports July 2026-28