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ExportHelp-Webinar – Mehrwertsteuer-Registrierung in der EU 2026: Warum? Wann? Wo? Wie?

24. Juni 2026

Two construction workers with helmets and vests inspect a container.

Mehrwertsteuer-Registrierung in der Europäischen Union 2026: Warum, wann, wo, wie

Das Verständnis der Territorialitätsprinzipien der Mehrwertsteuer wird entscheidend, sobald ein Schweizer Unternehmen – auch ein Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein – bestimmte Waren- oder Dienstleistungsströme in die Europäische Union tätigt. Dieses Webinar in französischer Sprache vom 23. Juni 2026 erklärt, in welchen Fällen eine Mehrwertsteuer-Registrierung obligatorisch wird und wie das betroffene Land identifiziert werden kann.

 

Wenn ein Schweizer Unternehmen sich in der Europäischen Union für die Mehrwertsteuer registrieren muss

Der Ausgangspunkt ist einfach: «Nur weil man ein Schweizer Unternehmen ist, ist man nicht von den Mehrwertsteuer-Regulierungen ausgenommen».  

 

Sobald eine Transaktion in der Europäischen Union steuerpflichtig ist, können die Verpflichtungen denen eines in einem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ähnlich sein.

Ein wichtiger Punkt für Unternehmen ausserhalb der EU: Es gibt keinen Schwellenwert wie in der Schweiz. Im Webinar wird darauf hingewiesen, dass für ein Schweizer Unternehmen, das steuerpflichtige Umsätze in der EU tätigt, die Registrierung bereits ab dem ersten Euro Umsatz erforderlich sein kann.  

 

Wo und wie Sie das Land der Registrierung bestimmen

Die zentrale Frage ist nicht nur, ob eine Registrierung notwendig ist, sondern auch wo: Das hängt davon ab, wo die Transaktion besteuert wird. Im Webinar werden in der Praxis typische Situationen durchgesprochen:

  • Güter: Einfuhren, Lagerbestände im Gebiet der Europäischen Union, innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbungen, Lagerbestandsveränderungen. Ein Punkt ist besonders klar: Sobald sich in einem Mitgliedstaat ein Lagerbestand befindet, ist eine lokale Registrierung erforderlich.  
  • Dienstleistungen: Im B2B-Bereich führt das allgemeine Prinzip oft zur Selbstbesteuerung durch den Kunden, aber es gibt Ausnahmen, insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Gebäude oder bestimmte Verkäufe an Endverbraucher.

    Der Webinar erwähnt auch die Vorteile des nicht-europäischen One Stop Shop für bestimmte B2C-Leistungen (z.B. elektronische Dienstleistungen), um Mehrfachregistrierungen zu vermeiden.

     

Sehen Sie sich die Aufzeichnung des Webinars an, um zu erfahren, wie Sie anhand Ihrer Transaktionen (B2B oder B2C) den Ort der Besteuerung bestimmen, welche Fälle die Erstellung einer Mehrwertsteuer-Nummer in einem Mitgliedstaat auslösen und welche Optionen Sie haben, um die Transaktionen korrekt zu melden.

Video des Webinars

Webinar-Präsentation

Alice Roy

Export Specialist

Renens, Schweiz

aroy@s-ge.com

+41 21 545 94 92

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