21. Nov. 2025

Freihandelsabkommen (FHA) garantieren Schweizer und Liechtensteienr Unternehmen einen privilegierten Zugang zu internationalen Märkten – dank reduzierter Zollsätze und weiterer Handelserleichterungen. Dennoch schöpfen viele Firmen das Potenzial der Abkommen nicht aus. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein FHA bietet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie davon profitieren.
Stand: November 2025
Zusätzlich zu den Abkommen mit der EU und innerhalb der EFTA bieten Freihandelsabkommen Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen in 45 weiteren Ländern verlässliche, kalkulierbare und bevorzugte Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel (Stand: Dezember 2025, siehe Karte oder Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO)). Sie fördern den Zugang zu ausländischen Märkten, senken Handelsbarrieren und tragen zur Planungssicherheit im Exportgeschäft bei. Das Freihandelsnetz deckt Märkte in Europa, Asien, Nord- und Südamerika sowie im südlichen Afrika.
Zollreduktionen sind der bekannteste Vorteil von Freihandelsabkommen. Sie setzen jedoch eine aktive Mitwirkung voraus, insbesondere den Nachweis des präferenziellen Ursprungs der Waren. Viele andere Vorteile greifen dagegen automatisch, sobald ein Unternehmen mit einem Partnerstaat Handel betreibt.
Wer die Inhalte eines FHA kennt, kann diese Spielräume gezielt nutzen – etwa dank vereinfachten Zollverfahren, besseren Bedingungen im Dienstleistungsbereich, den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, besseren Schutz des geistigen Eigentums oder dem Wegfall nichttarifärer Handelshemmnisse. Ausserdem verbessern die Bestimmungen die Rechtssicherheit und Transparenz für Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen auf ausländischen Märkten. Die Abkommen sind nach Regionen abrufbar auf der Website des SECO.
Dank der bestehenden FHA der Schweiz lassen sich erhebliche Zolleinsparungen realisieren. Das SECO weist im jüngsten FHA-Monitor für 2023 den Export nicht für alle Zieldestinationen die Einsparungen aus. Allein für die aufgeführten 49 Länder - wobei zum Beispiel China ausgeschlossen ist - betragen die Einsparungen jedoch 1,4 Mrd CHF.
Gleichzeitig zeigt die Auswertung zur Nutzung von FHA, dass viele Firmen das volle Potenzial der Abkommen, aus diversen Gründen, noch nicht voll ausschöpfen: Für den Export beträgt die voraussichtliche Nutzungsrate 2023 zwischen 48,1% (Marokko) und 75,8% (Japan).
Viele exportierende Unternehmen in der Schweiz nutzen die Vorteile der Freihandelsabkommen gezielt, insbesondere in Branchen mit hoher Preissensitivität wie Maschinenbau oder Medtech. Hier sind die Strukturen etabliert, das Wissen zu Ursprungsnachweisen vorhanden und die Prozesse entsprechend angepasst.
Dagegen fehlt es bei anderen, weniger exportgewandten Unternehmen u.a. am praktischen Know-how oder geeigneten Abläufen für die korrekte Anwendung. Dabei kann der Einstieg unkomplizierter sein als vermutet. Entscheidend ist, im Einzelfall zu prüfen, ob der Aufwand im Verhältnis zu den potenziellen Zollersparnissen steht.
Um im Rahmen der FHA von einer Zollbefreiung oder Zollreduktion im Bestimmungsland zu profitieren, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Ausführliche Informationen dazu sowie FAQs zu den meistnachgefragten Partnerländer finden Sie in unserem FHA-Dossier. Kurz zusammengefasst sind folgende Punkte relevant:
Informationen zu den Anforderungen an Ursprungserzeugnisse und den erforderlichen Ursprungsausweise sowie den aktuellen präferenziellen Zollansätze (auf Basis der Zolltarifnummern) finden Sie in unserer kostenlosen Zolldatenbank.
Freihandelsabkommen bieten Schweizer Unternehmen konkrete Vorteile von Zollersparnissen über einfachere Zollprozesse bis hin zu besserem Marktzugang. Wer die Abkommen kennt und gezielt einsetzt, stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit.
Switzerland Global Enterprise unterstützt Unternehmen dabei, Freihandelsabkommen korrekt und effizient zu nutzen: mit Beratungen zu Ursprungsregeln, Zollprozessen und internationalen Lieferketten.