Export Knowhow

Freihandelsabkommen gezielt nutzen – mehr erreichen im Export

21. Nov. 2025

Freihandelsabkommen (FHA) garantieren Schweizer und Liechtensteienr Unternehmen einen privilegierten Zugang zu internationalen Märkten – dank reduzierter Zollsätze und weiterer Handelserleichterungen. Dennoch schöpfen viele Firmen das Potenzial der Abkommen nicht aus. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile ein FHA bietet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie davon profitieren.

Stand: November 2025

Zusätzlich zu den Abkommen mit der EU und innerhalb der EFTA bieten Freihandelsabkommen Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen in 45 weiteren Ländern verlässliche, kalkulierbare und bevorzugte Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Handel (Stand: Dezember 2025, siehe Karte oder Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO)). Sie fördern den Zugang zu ausländischen Märkten, senken Handelsbarrieren und tragen zur Planungssicherheit im Exportgeschäft bei. Das Freihandelsnetz deckt Märkte in Europa, Asien, Nord- und Südamerika sowie im südlichen Afrika.

Was Freihandelsabkommen für den Exportalltag leisten können

Zollreduktionen sind der bekannteste Vorteil von Freihandelsabkommen. Sie setzen jedoch eine aktive Mitwirkung voraus, insbesondere den Nachweis des präferenziellen Ursprungs der Waren. Viele andere Vorteile greifen dagegen automatisch, sobald ein Unternehmen mit einem Partnerstaat Handel betreibt.

Wer die Inhalte eines FHA kennt, kann diese Spielräume gezielt nutzen – etwa dank vereinfachten Zollverfahren, besseren Bedingungen im Dienstleistungsbereich, den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, besseren Schutz des geistigen Eigentums oder dem Wegfall nichttarifärer Handelshemmnisse. Ausserdem verbessern die Bestimmungen die Rechtssicherheit und Transparenz für Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen auf ausländischen Märkten. Die Abkommen sind nach Regionen abrufbar auf der Website des SECO.

Zolleinsparungen durch Freihandelsabkommen und ungenutztes Potenzial

Dank der bestehenden FHA der Schweiz lassen sich erhebliche Zolleinsparungen realisieren. Das SECO weist im jüngsten FHA-Monitor für 2023 den Export nicht für alle Zieldestinationen die Einsparungen aus. Allein für die aufgeführten 49 Länder - wobei zum Beispiel China ausgeschlossen ist - betragen die Einsparungen jedoch 1,4 Mrd CHF.

Gleichzeitig zeigt die Auswertung zur Nutzung von FHA, dass viele Firmen das volle Potenzial der Abkommen, aus diversen Gründen, noch nicht voll ausschöpfen: Für den Export beträgt die voraussichtliche Nutzungsrate 2023 zwischen 48,1% (Marokko) und 75,8% (Japan).

Wer heute schon profitiert und wer noch nachziehen kann

Viele exportierende Unternehmen in der Schweiz nutzen die Vorteile der Freihandelsabkommen gezielt, insbesondere in Branchen mit hoher Preissensitivität wie Maschinenbau oder Medtech. Hier sind die Strukturen etabliert, das Wissen zu Ursprungsnachweisen vorhanden und die Prozesse entsprechend angepasst.

Dagegen fehlt es bei anderen, weniger exportgewandten Unternehmen u.a. am praktischen Know-how oder geeigneten Abläufen für die korrekte Anwendung. Dabei kann der Einstieg unkomplizierter sein als vermutet. Entscheidend ist, im Einzelfall zu prüfen, ob der Aufwand im Verhältnis zu den potenziellen Zollersparnissen steht.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Zollvorteile zu erhalten

Um im Rahmen der FHA von einer Zollbefreiung oder Zollreduktion im Bestimmungsland zu profitieren, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Ausführliche Informationen dazu sowie FAQs zu den meistnachgefragten Partnerländer finden Sie in unserem FHA-Dossier. Kurz zusammengefasst sind folgende Punkte relevant:

  • Waren durch das betreffende Abkommen gedeckt
    In jedem FHA sind die Waren aufgeführt, auf die sich die Präferenzbehandlungen anwenden lassen.
  • Territoriale Erfordernisse (u.a. Direktversand)
    Die FHA können auch territoriale Anforderungen festlegen, was den Transport angeht. Beispiel: Eine aus der Schweiz ausgeführte Ware muss grundsätzlich direkt in die EU geliefert werden und kann nicht z.B. zuerst in den USA in den freien Verkehr und dann erst in den EU-Raum gelangen.
  • Einhaltung der «No-Drawback-Regel»
    Bei der Herstellung dürfen keine nicht-präferenziellen Vormaterialien verwendet werden, für die Zölle rückerstattet oder nie erhoben wurden – etwa im Veredelungsverkehr. Einige Abkommen kennen Ausnahmen
  • Ursprungserzeugnis gemäss Abkommen
    Jedes FHA definiert, welche Bedingungen eine Ware erfüllen muss, um als Ursprungserzeugnis zu gelten, dies wird in materiellen Bestimmungen und Listenregelungen festgelegt. Typischerweise muss ein bestimmtes Wertkriterium und/oder der Positionssprung erreicht werden. Beispiel: Eine Ware, die aus den USA importiert und unverändert oder nur mit einer Minimalbehandlung in der Schweiz wieder in die EU re-exportiert wird, kann kein Ursprungserzeugnis sein. Einige FHA erlauben, dass Vormaterialien, die bereits nachgewiesen Ursprungserzeugnisse eines anderen Vertragsstaates sind, zur Kalkulation der Schwelle für den notwendigen Bearbeitungsgrad angerechnet werden (die sogenannte Kumulation).
  • Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises
    Die FHA legen fest, welche Ursprungsnachweise für die Belegung der Ursprungszeugnisse zulässig sind. Beispiel: Ware, die ohne gültigen Ursprungsnachweis nach Japan geliefert wird, erhält keine Zollpräferenz, selbst wenn es sich um Ursprungsware handelt.

Informationen zu den Anforderungen an Ursprungserzeugnisse und den erforderlichen Ursprungsausweise sowie den aktuellen präferenziellen Zollansätze (auf Basis der Zolltarifnummern) finden Sie in unserer kostenlosen Zolldatenbank.

Warum sich der Blick ins Abkommen lohnt und wo es Unterstützung gibt

Freihandelsabkommen bieten Schweizer Unternehmen konkrete Vorteile von Zollersparnissen über einfachere Zollprozesse bis hin zu besserem Marktzugang. Wer die Abkommen kennt und gezielt einsetzt, stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit.

Switzerland Global Enterprise unterstützt Unternehmen dabei, Freihandelsabkommen korrekt und effizient zu nutzen: mit Beratungen zu Ursprungsregeln, Zollprozessen und internationalen Lieferketten.

Individuelle Beratung

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das ExportHelp-Team von Switzerland Global Enterprise unter exporthelp@s-ge.com oder Tel. 0844 811 812.

ExportHelp

Support bei Exportfragen

Zürich, Schweiz

Login oder Registrierung

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um fortzufahren.

Exklusiver Zugang für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.