5. Juni 2026

Im Zuge der neuen EU-Anforderungen für Verpackungen, insbesondere der PPWR, führt Frankreich eine erweiterte Herstellerverantwortung (REP) für gewerbliche Verpackungen ein. Ab dem 1. Juli 2026 müssen Unternehmen, die solche Verpackungen in Frankreich auf den Markt bringen, Ökogebühren bezahlen und neue Auflagen erfüllen.
Die REP für gewerbliche Verpackungen betrifft nicht nur französische Unternehmen. Jedes Unternehmen, das verpackte Produkte für Gewerbetreibende auf dem französischen Markt – auch aus der Schweiz – einführt, kann als «Hersteller» angesehen werden. Schweizer Exporteure sollten deshalb bereits jetzt frühzeitig die Identifikation ihrer betroffenen Verpackungen, die künftige Mitgliedschaft in einer Öko-Organisation und die Umsetzung der Anmeldeverfahren vornehmen, um die Kontinuität ihrer Aktivitäten in Frankreich zu gewährleisten.
Die REP beruht auf dem Verursacherprinzip: Die Hersteller müssen die Entsorgung am Ende des Produktlebenszyklus der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen finanzieren. Bisher konzentrierten sich die französischen Vorschriften unter anderem auf Haushaltsverpackungen und werden nun auch auf Verpackungen, die von Gewerbetreibenden verwendet werden, ausgeweitet.
Dieses neue Verfahren geht auf das französische Gesetz zur Kreislaufwirtschaft zurück und zielt darauf ab, die Sammlung, das Recycling und die Wiederverwendung grosser Mengen industrieller und gewerblicher Verpackungen zu verbessern. Es betrifft mehrere Millionen Tonnen gewerbliche Verpackungen mit verstärkten Zielen in Bezug auf Kreislauffähigkeit und Abfallreduzierung.
Informationen über die französischen Umweltvorschriften, das AGEC-Gesetz und die PPWR finden Sie hier.
Das Dekret über das REP-Verfahren trat Anfang 2026 in Kraft, die finanziellen Verpflichtungen für Unternehmen sind jedoch progressiv.
Diese Verzögerung gibt den Unternehmen einige Monate Zeit, um sich zu organisieren und ihre Prozesse anzupassen, bevor die ersten Anmeldungen und Gebührenzahlungen erfolgen.
Der Begriff «Hersteller» umfasst das Unternehmen, das zum ersten Mal eine gewerbliche Verpackung auf dem französischen Markt einführt. Dies kann sein:
Konkret kann ein Schweizer Unternehmen, das nach Frankreich exportiert, als Hersteller betrachtet werden, wenn es verpackte Produkte in den gewerblichen französischen Wirtschaftskreislauf einführt.
Der Umfang umfasst eine Vielzahl von Verpackungen, die in gewerblichen Tätigkeiten verwendet werden und aus verschiedenen Materialien (Kunststoff, Holz, Metall, Pappe, Glas oder Textilien) bestehen, insbesondere:
Eine Verpackung, die nicht unter diese fünf Kategorien fällt, kann jedoch als gewerbliche Verpackung angesehen werden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte für Gewicht, Volumen, Menge oder Dicke überschreitet. Die Einzelheiten zu diesen Kriterien sind der Verordnung über den Umfang auf der Website Légifrance zu entnehmen.
Mit Erlass vom 3. Juni 2026 wurden drei Umweltorganisationen offiziell für den Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) für gewerbliche Verpackungen zugelassen: Citeo Pro, Léko Pro und Twiice. Unternehmen können nun vor Inkrafttreten der Umweltabgaben am 1. Juli 2026 einer dieser drei Organisationen beitreten.
Der Umweltbeitrag dient der Finanzierung der Sammlung, des Recyclings und der Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen.
Für Schweizer Unternehmen, die nach Frankreich exportieren, ist es ratsam, verschiedene Schritte vorauszuplanen:
Switzerland Global Enterprise und Swiss Business Hub France stehen mit ihrem Expertennetzwerk Schweizer Unternehmen und ihren Tochtergesellschaften zur Unterstützung bei diesen Fragen zur Verfügung.