Fact Sheet

«Made in China» neu definiert – Implikationen für Schweizer Exporteure

Compiled by China Integrated and edited by Swiss Business Hub China

6. März 2026

China hat einen neuen Gesetzesrahmen verabschiedet, in dem definiert ist, wann ein Produkt als «inländisch hergestellt» gilt – eine Bezeichnung, die einen Vorteil von 20 % bei der Preisbeurteilung im öffentlichen Beschaffungswesen freisetzt. Diese Veränderung stellt Schweizer Exporteure vor neue Compliance-Herausforderungen, insbesondere KMU ohne lokale Präsenz. Im Zuge der Entwicklung von Standards ist es nun an der Zeit zu beurteilen, ob die Lokalisierung langfristig einen strategischen Marktvorteil im öffentlichen Sektor Chinas bietet.

Ab dem 1. Januar 2026 wird China ein neues inländisches Güterklassifizierungssystem für das öffentliche Beschaffungswesen anwenden, wie in der Mitteilung Guobanfa 2025/34 dargelegt. Damit beginnt eine drei- bis fünfjährige Übergangsfrist, während der die Behörden produktspezifische Standards erlassen werden, um zu definieren, ob ein Artikel als «Made in China» gilt. In der Zwischenzeit gelten vorläufige Regeln: Ein Produkt gilt als im Inland hergestellt, wenn seine Erzeugung – oder «Verarbeitung» aus Rohstoffen oder Bestandteilen zu Fertigwaren – auf dem chinesischen Festland (ohne Hongkong, Macao und Taiwan) stattfindet.

Schweizer Unternehmen, die nach China exportieren, müssen sich an diese ändernden Rahmenbedingungen anpassen, insbesondere, wenn zu ihren Kunden staatlich finanzierte Organisationen wie Gemeinden, Spitäler, öffentliche Schulen und bestimmte staatseigene Unternehmen gehören. Produkte, die als im Inland hergestellt eingestuft werden, können bei Ausschreibungsprüfungen von einem Abschlag von 20 % bei der Preisbeurteilung profitieren – ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Der von der Beschaffungsstelle tatsächlich bezahlte Preis reduziert sich jedoch nicht.

Sobald produktspezifische Standards veröffentlicht werden, gelten drei Hauptkriterien: der Anteil der lokalen Wertschöpfung, die Herkunft der Schlüsselkomponenten und der Standort wesentlicher Verarbeitungsschritte. Die Mitteilung signalisiert Chinas doppeltes Ziel: Anreize für die Lokalisierung zu schaffen und die Abhängigkeit von importierten Technologien zu verringern. Schweizer Unternehmen mit bestehenden chinesischen Produktionsstätten können sich leichter auf diese Veränderungen einstellen, während diejenigen, die allein auf Exporte bauen, strukturelle Nachteile erleiden dürften.

Switzerland Global Enterprise empfiehlt den betroffenen Unternehmen, zu prüfen, ob öffentliche Auftraggeber in China eine strategische Priorität haben. Wenn ja, könnte eine frühzeitige Lokalisierung – wenn auch nur teilweise – eine Wettbewerbsposition sichern, bevor die neuen Standards verbindlich werden. Wenn nicht, sollten die Unternehmen dennoch die Entwicklungen weiterhin genau beobachten, da künftige Beschaffungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand vermehrt die lokale Produktion begünstigen könnten.

Daniel Bont

Senior Consultant China, Australia + Internationalization

Zürich, Schweiz

dbont@s-ge.com

+41 44 365 55 20

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