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CSDDD: Was Schweizer Exporteure wissen müssen

ExportHelp

24. Aug. 2026

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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt. Sie verpflichtet sehr grosse Unternehmen, Risiken und negative Auswirkungen in den eigenen Aktivitäten, bei Tochtergesellschaften und entlang ihrer Wertschöpfungskette zu erkennen, zu vermeiden, zu mindern oder zu beenden.

Die Anwendung erfolgt nach der Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich ab 26. Juli 2029; für bestimmte Berichtspflichten gilt sie für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2030. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen.

Für Schweizer Unternehmen gilt: Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, kann die CSDDD direkt oder indirekt geschäftsrelevant sein.

Was bedeutet die CSDDD in der Praxis?

Betroffene Unternehmen müssen einen risikobasierten Sorgfaltsprozess (Due-Diligence-System) aufbauen und dauerhaft umsetzen. Dieser umfasst unter anderem folgende Elemente:

  • Risiken ermitteln und priorisieren – mit Fokus auf besonders wahrscheinliche und schwerwiegende Auswirkungen.
  • Präventions- und Abhilfemassnahmen umsetzen – in den eigenen Aktivitäten und gegenüber Geschäftspartnern.
  • Beschwerde- und Meldekanäle einrichten sowie deren Bearbeitung sicherstellen.
  • Massnahmen überwachen und dokumentieren.
  • Über die Sorgfaltspflicht kommunizieren und relevante Informationen nachvollziehbar bereitstellen.

Wann ist ein Schweizer Unternehmen direkt betroffen?

Ein Schweizer Unternehmen kann insbesondere dann direkt in den Anwendungsbereich fallen, wenn es als Nicht-EU-Unternehmen einen Nettoumsatz von mindestens EUR 1,5 Mrd.(netto) in der EU erzielt (auch auf konsolidierter Gruppenebene). 

Warum betrifft sie auch kleinere und mittlere Schweizer Unternehmen?

Schweizer KMU sind in der Regel nicht direkt CSDDD-pflichtig. Sie können jedoch als Lieferanten, Dienstleister oder Geschäftspartner von betroffenen EU- oder Schweizer Konzernen indirekt einbezogen werden. Zu erwarten sind insbesondere:

  • Anfragen zu Lieferketten, Produktionsstandorten, Arbeitsbedingungen und Umweltrisiken
  • Nachhaltigkeitsklauseln in Verträgen und Lieferantenkodizes
  • Anforderungen an Nachweise, Daten, Audits und Beschwerdemechanismen
  • strengere Auswahl- und Bewertungsprozesse bei Kunden, Banken und öffentlichen Auftraggebern
  • mögliche Folgen für Geschäftsbeziehungen, wenn Informationen fehlen oder Risiken nicht ausreichend adressiert werden

Quellen:

Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit - Europäische Kommission

EU-Verordnung (EU) 2024/1760: EUR-Lex - 02024L1760-20260318 - DE - EUR-Lex

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